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Zivi-Dienststelle zuviel ausbezahlt! nun 4 Monate garnix!

 
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EvilCranc
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Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 11:44    Titel: Zivi-Dienststelle zuviel ausbezahlt! nun 4 Monate garnix! Antworten mit Zitat

Hi leute! Ich hoffe Ihr könnt mir bei einem kleinem Problem helfen.
Hab mein Problem schon in einem anderem Forum gepostet. Hier ein Auszug davon!


Evil Cranc:
Hallo Leute!
öhm ich erzähl euch mal meine Geschichte.
Ende Januar wurde ich mit der Lehre fertig. Danach gab es für mich 2 möglichkeiten. 1. 12 Jahre zum Bund oder 2. N Job als Teamleiter in ner Fabrik.
Ich hab mich für 2teres entschieden. Das ich 5 monate davor die Musterung hatte, hab ich irgentwie verdrängt und das leben genossen ^^
Ich nahm mir dann einen nicht ganz geringen Kredit auf um mir ein neues Auto kaufen zu können. Da ich befristet eingestellt wurde, hätte ich 800 pro monat an die bank zurückgezahlt um in dem Jahr meinen Kredit wieder abzubezahlen.
So 4 Wochen später kam der Einberufungsbescheid, ich solle mich doch in 14 Tagen in Weißenfels (550km von meinem zuhause weg) melden und meinen GWD ableisten. 2 Wochen bevor ich eingezogen werde, bekomm ich den bescheid!?!? So verdammt! Also meinen Job bin ich erstmal los.
Also gleich mal nen Kriegsdienstverweigerungsantrag gestellt. Musst trotzdem noch 2 Wochen zum Bund.
dann am 15. 7.08 wurde ich entlassen (ohne zu wissen dass mir entscheidende Dokumente für den Antritt einer Zivistelle fehlen)
Ich mir ne Zivistelle gesucht, auch gefunden. Jedoch fehlte mir der Zettel auf dem Stand das ich berechtigt bin den dienst an der waffe zu verweigern. ich als noch weißenfels telefoniert - gleich mit Kompaniefeldwebel - , dort wurde mir mitgeteilt, dass das besagte Dokument morgen mit der Post rausgeht. War aber nich so. Letztendlich hatte ich das Dokument am 28.09.08 bekommen, aber nicht von der BW sondern vom Bundesamt. Ich tratt also am ersten Oktober mein Dienst in einem Krankenhaus an. In einem Steri. Die Hygienischen Zustände darin sind Katastrophal! Wenn das die Aufsichtsbehörde mitbekommt, wird dieses sowieso sofort geschlossen. Auf jedenfall hab ich seit dem 1.10.08 bis jetzt immer den doppelten Soldsatz ausbezahlt bekommen.
Nun ist der Verantwortliche durch einen "Zufall" draufgekommen.
Fazit. bis zum ende meines Zivildienstes ( 15.Juni) bekomm ich keinen Sold mehr UND dann muss ich noch 78,32€ draufzahlen.
Wie ich meine scheiß Rechnungen zahlen soll is denen ja scheißegal.
Mein Auto fährt auch ohne Benzin.

Meine Fragen wären nun:
1. Dürfen die mich so weiterarbeiten lassen ohne gehalt? bzw muss ich das?
2. Sollte ich mit dem Zustand im Steri was unternehmen?

Muchacho ausm Forum
Ok das ist jetzt ein Fall der zivilrechtlichen ungerechtfertigten Bereicherung. Gem. Leitfaden Abschnitt F 3 Nr. 3.3 greifen hier die entsprechenden Bestimmungen des BGB. Das wäre dann zunächst mal § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Aber, so wie ich das sehe, steht dir in deinem Fall die Einrede der "Entreicherung" gem. § 818 Abs. 3 BGB zu. Kurz und knapp: "Die Verpflichtung zur Herausgabe [...] ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist".
Aber: Diese Einrede greift nur, wenn du durch das Geld keine Aufwendungen gespart hast, die du auch sonst gehabt hättest. Du haftest also z.B. nicht, wenn du nachweist, dass du die davon gezahlten Dinge unter Einschränkung deines Lebensstandards trotzdem gezahlt hättest, oder dass du dir irgendwelchen Luxus geleistet hast, den du ansonsten nicht gekauft hättest (vgl. Kropholler, Studienkommentar BGB, Verlag C.H. Beck, 11. Auflage, München 2008, § 818 Rn. 7).
So wie ich das sehe, ist die Dienststelle nicht befugt, die zuviel gezahlten Beträge einfach vom Sold abzuziehen. Vielmehr wäre die Rückforderung der zuviel gezahlten Beträge separat von den Soldzahlungen vorzunehmen.
Aber, ich studiere erst im ersten Semester Jura, daher kann ich dir da keine genaue Information geben. Am besten wendest du dich mal an einen Anwalt.

Das mit dem Steri kannst du der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, geht möglicherweise auch anonym.

-----------------------------------

Kann mir das mit dem Paragraphen jemand genauer erklären?
Er schreibt ja ich solle zu einem Anwalt gehen. Wie ist die Rechtslage?

Mfg Evil cranc
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Ich investieren in Zylinderbänke mit audiovisoeller Rendite!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dürfen die mich so weiterarbeiten lassen ohne gehalt? bzw muss ich das?
Das sehen Sie falsch. Die lassen Sie ja nicht ohne Gehalt arbeiten:
Zitat:
Auf jedenfall hab ich seit dem 1.10.08 bis jetzt immer den doppelten Soldsatz ausbezahlt bekommen.
Sie haben also den Sold für die restliche Dienstzeit bereits bekommen und sich "nur" schlecht eingeteilt. Winken Und - einmal Hand aufs Herz: Ihnen ist es seit Oktober nicht aufgefallen, daß Sie jeweils viel zu viel Sold erhalten haben? Ich kann mir das nicht so recht vorstellen.
Zitat:
Wie ich meine scheiß Rechnungen zahlen soll is denen ja scheißegal.
Nachdem Sie ein halbes Jahr lang doppelten Sold erhalten haben, müßten Sie doch eigentlich im Geld schwimmen?
Zitat:
So wie ich das sehe, ist die Dienststelle nicht befugt, die zuviel gezahlten Beträge einfach vom Sold abzuziehen. Vielmehr wäre die Rückforderung der zuviel gezahlten Beträge separat von den Soldzahlungen vorzunehmen.
Eine interessante Variante. Es fragt sich nur, wie man diese Weisheit begründen will. Mir fällt keine Begründung ein, warum man nicht eine ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern soll. Oder ist Entreicherung eingetreten?
Zitat:
Sollte ich mit dem Zustand im Steri was unternehmen?
Niemand hier kann Ihr Gewissen ersetzen. Stellen Sie sich einfach die Frage, ob die Zustände im Steri Ihr Gewissen belasten (dann würde ich die Sache "melden") oder ob Sie sich nur über die Soldgeschichte ärgern und sich rächen wollen (dann würde ich es lassen).

Beste Grüße

Metzing
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

spontane Idee:
das Auto verkaufen und (wenn´s unbedingt sein muß) durch was kleines, billiges, sparsames ersetzen




MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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EvilCranc
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Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Witzig! Ich soll jetzt also für die Fehler die ein anderer gemacht hat zahlen?
Wenn man nach ner Ausbildung n geilen Job hat und gut verdient - stellt man sein leben darauf ein.
Nein ich rede nicht von freizeitaktivitäten, sondern von BUZ, Unfall,.... versicherungen.
Da reicht der Soldgehalt hinten und vorne nicht! Nebenbei mal, für das was ich im Steri arbeite sind die 400€ echt n Witz! Das ist gerade mal ein 5tell was ich davor verdient habe!
Und ihr verlangt von mir ich soll mein Auto verkaufen, welches ich mir seit meiner Lehre zusammengespart und stück für Stück getunt habe? Noch dazu weis doch jeder, dass getunte autos nur nen bruchteil teuerer sind als ein serienfahrzeug.

Aber naja was solls - SHIT HAPPENS! -

JEDOCH...
hätte ich das mal erklärt bekommen!

Ok das ist jetzt ein Fall der zivilrechtlichen ungerechtfertigten Bereicherung. Gem. Leitfaden Abschnitt F 3 Nr. 3.3 greifen hier die entsprechenden Bestimmungen des BGB. Das wäre dann zunächst mal § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Aber, so wie ich das sehe, steht dir in deinem Fall die Einrede der "Entreicherung" gem. § 818 Abs. 3 BGB zu. Kurz und knapp: "Die Verpflichtung zur Herausgabe [...] ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist".
Aber: Diese Einrede greift nur, wenn du durch das Geld keine Aufwendungen gespart hast, die du auch sonst gehabt hättest. Du haftest also z.B. nicht, wenn du nachweist, dass du die davon gezahlten Dinge unter Einschränkung deines Lebensstandards trotzdem gezahlt hättest, oder dass du dir irgendwelchen Luxus geleistet hast, den du ansonsten nicht gekauft hättest (vgl. Kropholler, Studienkommentar BGB, Verlag C.H. Beck, 11. Auflage, München 2008, § 818 Rn. 7).
So wie ich das sehe, ist die Dienststelle nicht befugt, die zuviel gezahlten Beträge einfach vom Sold abzuziehen. Vielmehr wäre die Rückforderung der zuviel gezahlten Beträge separat von den Soldzahlungen vorzunehmen.
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Norb
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Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Stell dir doch mal vor du hättest aus versehen über 5 oder 6 Monate die Raten für deinen Kredit in doppelter Höhe gezahlt und das wäre dir jetzt aufgefallen.

Würdest du dann jetzt einfach ganz normal weiterzahlen bis die reguläre Laufzeit zu Ende ist?

Zitat:
Ok das ist jetzt ein Fall der zivilrechtlichen ungerechtfertigten Bereicherung. Gem. Leitfaden Abschnitt F 3 Nr. 3.3 greifen hier die entsprechenden Bestimmungen des BGB. Das wäre dann zunächst mal § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Aber, so wie ich das sehe, steht dir in deinem Fall die Einrede der "Entreicherung" gem. § 818 Abs. 3 BGB zu. Kurz und knapp: "Die Verpflichtung zur Herausgabe [...] ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist".
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Dazu kann ich dir leider nichts genaues sagen, da kenn ich mich zu wenig aus... Mit den Augen rollen
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, eigentlich hast du das ja schon richtig beantwortet:
Hier wird gar nichts zurück gefordert. Hier wird lediglich nichts mehr draufgezahlt, weil schon alles bezahlt ist. Der 812 und auch der 818 findet hier deswegen schlicht gar keine Anwendung. - Natürlich kann man dann wegen der 78 Euro solche Mätzchen machen.
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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EvilCranc
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Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

@ Karsten:
Stimmt! es wird nichts mehr bezahlt. Das ist Rechtswiedrig.
Vielmehr MUSS eine seperate Rückforderung der zuviel gezahlten Beträge stattfinden.
So will es das Gesetz.
Theoretisch würde der 812 und 818 wieder greifen, oder? Zumindest dacht ich das so!
Ob dann berechtigt oder nicht berechtigt spielt jetzt keine rolle!

"Die Rückforderung zuviel gezahlter Geld- und Sachbezüge regelt sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung steht es gleich, wenn der Mangel so offensichtlich ist, dass der Zivildienstleistende ihn hätte erkennen müssen.

oder?
@ Norb: hmm...
statt 800 monatlich 1600....
Doch! mir würde das sofort auffallen.
Cool
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