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Absetzbarkeit von Spendenbescheinigungen

 
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 16:15    Titel: Absetzbarkeit von Spendenbescheinigungen Antworten mit Zitat

Hallo,

die Druckerei Mustermann spendet einem als gemeinnützig anerkannten Verein 1.000 Flyer, die für den steuerbegünstigten Zweck des Vereins verwendet werden.

Fall 1:
100,00 € Nettopreis
019,00 € MwSt.
119,00 € Betrag, den ein "normaler" Kunde zu zahlen hätte

Da es sich um eine Sachspende handelt, stellt die Druckerei keine Rechnung aus.
Die Druckerei gibt einen Vorsteuergewinn von 10 % an.

Frage 1: Welcher Betrag kann in die Zuwendungsbestätigung eingesetzt werden?
Frage 2: Muß die Druckerei USt. abführen?


Fall 2:
100,00 € Nettopreis
019,00 € MwSt.
119,00 € Rechnungsbetrag

Die Druckerei verzichtet auf Bezahlung der Rechnung

Frage 3: Welcher Betrag kann in die Zuwendungsbestätigung eingesetzt werden?
Frage 4: Muß die Druckerei USt. abführen?
_________________
Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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whvceltic
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde sagen in beiden Fällen hat die Druckerei

100 EUR Erlöse 19%

führt 19 EUr Umsatzsteuer ab

erhält eine Spendenbescheinigung über 119 EUR, da ich davon ausgehe dass der Verein nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sollte er es doch sein so erhält die Druckerei eine Spendenbescheinigung über 100 EUR.

Zur Veranschaulichung

Der Verein schreibt eine rechnung über 119 EUR, der Verein zahlt die 119 EUR und in der nächsten Sekunde sagt dir Druckerei "ich wollte gar kein Geld, hier hast du den Betrag zurück" und überweist das Geld zurück. Lösung wäre dann auch wie oben.
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
...
erhält eine Spendenbescheinigung über 119 EUR, da ich davon ausgehe daß der Verein nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sollte er es doch sein, so erhält die Druckerei eine Spendenbescheinigung über 100 EUR.


Wie das?

Der Spender hat doch auf 119 Euro verzichtet...

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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whvceltic
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
whvceltic hat folgendes geschrieben::
...
erhält eine Spendenbescheinigung über 119 EUR, da ich davon ausgehe daß der Verein nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sollte er es doch sein, so erhält die Druckerei eine Spendenbescheinigung über 100 EUR.


Wie das?

Der Spender hat doch auf 119 Euro verzichtet...

Ronald


Sorry mein Fehler ! Hoffe Sie stimmen mir in dem Rest der Ausführungen zu Winken
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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dankl für die Antworten.
jetzt würde mich noch interessieren, wie es sich in den beiden Fällen mit der Einkommens- / Körperschaftssteuer verhält.
_________________
Gruß
V.K.
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Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
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whvceltic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2007
Beiträge: 1197
Wohnort: Wilhelmshaven

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 06:21    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
Hallo,

vielen Dankl für die Antworten.
jetzt würde mich noch interessieren, wie es sich in den beiden Fällen mit der Einkommens- / Körperschaftssteuer verhält.


könnten Sie die Frage konkretisieren?
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

whvceltic hat folgendes geschrieben::
Könnten Sie die Frage konkretisieren?
Mich interessiert speziell, wie Sachspenden einer juristischen Person bei der Körperschaftssteuer zu behandeln sind.

Beispiel:
Firma Mustermann spendet einem Verein einen PC für dessen gemeinnützige Zwecke. Den PC kaufte Mustermann für € 700,-- + MwSt. = € 833,-- ein. Der Ladenpreis betrage € 1.000,--.

Mein Kenntnisstand ist folgender:

Es handelt sich um eine Sachspende. Mustermann hat den Entnahmewert i.H.v. € 833,-- (inkl. MwSt.) zu versteuern, da es sich um eine betriebsfremde Verwendung handelt. Gleichzeitig erhält er eine Zuwendungsbestätigung über € 833,--, so dass der Steuernachteil neutralisiert wird (auch bei der MwSt., die auf den EKP erstattet wird und bei der Entnahme abzuführen ist). Absetzbar ist der Einkaufspreis, da es insoweit betriebliche Kosten sind. Die Steuerersparnis beträgt 15 % KSt + 5,5 % Soli daraus + Gewerbesteuer, so dass bei einem Hebesatz von 440 % eine Nettobelastung i.H.v. € 481,43 verbleibt.

Ist das so richtig, oder liege ich falsch?
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Gruß
V.K.
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