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WEG und Hausverwaltung - Detailabrechnung

 
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Stuttgart70499
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 18:31    Titel: WEG und Hausverwaltung - Detailabrechnung Antworten mit Zitat

Es besteht eine Eigentümergemeinschaft mit eingesetzter Hausverwaltung.

Ist die Hausverwaltung verpflichtet neben der "normalen" Jahresabrechnung auch eine Abrechnung über Handwerkerleistungen etc. jeden einzelnen Eigentümer auszuhändigen wo daraus ersichtlich ist wieviel jeder aufgrund seiner Eigentumsanteile bezahlt hat ? Dies soll als Nachweis für das Finanzamt verwendet werden.
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die Hausverwaltung hat nur eine Gesamtabrechnung zu erstellen. Eine gute Ausverwaltzung wird aber die Kosten so aufteilen, dass die haushaltsnhen Kosten sichtbar sind.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen


Zuletzt bearbeitet von Chess45 am 30.03.09, 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

das ist so nicht richtig. der verwalter hat (aufgrund seiner vertraglichen treuepflicht) die jahresabrechnung so zu erbringen, dass dem einzelnen WE´er die abschöpfung von steuervorteilen möglich ist, also insbesondere durch den ausweis von USt und eben den anteil der aufwendungen nach § 35a EStG. der verwalter muß auch die sog. verwalterbescheinigung für instandsetzungsaufwendungen erstellen, damit den einzelnen WE´ern der ansatz von herstellungsaufwendungen möglich ist.

allerdings darf der verwalter dafür extra zur kasse bitten.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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