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Verfasst am: 29.03.09, 18:31 Titel: WEG und Hausverwaltung - Detailabrechnung
Es besteht eine Eigentümergemeinschaft mit eingesetzter Hausverwaltung.
Ist die Hausverwaltung verpflichtet neben der "normalen" Jahresabrechnung auch eine Abrechnung über Handwerkerleistungen etc. jeden einzelnen Eigentümer auszuhändigen wo daraus ersichtlich ist wieviel jeder aufgrund seiner Eigentumsanteile bezahlt hat ? Dies soll als Nachweis für das Finanzamt verwendet werden.
Nein, die Hausverwaltung hat nur eine Gesamtabrechnung zu erstellen. Eine gute Ausverwaltzung wird aber die Kosten so aufteilen, dass die haushaltsnhen Kosten sichtbar sind. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Zuletzt bearbeitet von Chess45 am 30.03.09, 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
das ist so nicht richtig. der verwalter hat (aufgrund seiner vertraglichen treuepflicht) die jahresabrechnung so zu erbringen, dass dem einzelnen WE´er die abschöpfung von steuervorteilen möglich ist, also insbesondere durch den ausweis von USt und eben den anteil der aufwendungen nach § 35a EStG. der verwalter muß auch die sog. verwalterbescheinigung für instandsetzungsaufwendungen erstellen, damit den einzelnen WE´ern der ansatz von herstellungsaufwendungen möglich ist.
allerdings darf der verwalter dafür extra zur kasse bitten. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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