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Es wurde geklagt, es fand eine mündliche Verhandlung statt. Dann kam vom Gericht ein Hinweisbeschluss, dass der ursprünglich angesetzte Verkündungstermin aufgehoben wird und das Gericht die Sache – wegen angeblicher fehlender Zuständigkeit – an das Landgericht verweisen möchte.
Ist eine selbstständige Rüge der Zuständigkeit nach Schluss einer mündlichen Verhandlung vom Gericht zulässig?
Wenn der Beklagte die sachliche Unzuständigkeit nicht bis zur Verhandlung gerügt hatte, wäre eine spätere Rüge eigentlich unzulässig.
Aber: Der dennoch ergangene Verweisungsbeschluss des AG ist nur dann nicht bindend, wenn er willkürlich erlassen wurde.
weshalb wurde denn die zuständigkeit verneint? wenn nämlich eine ausschließliche zuständigkeit (des landgerichts - zB in amtshaftungssachen oder in patentsachen) besteht, dann kommt es auch auf rügen oder rügelose einlassung nicht an. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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