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Gericht rügt Zuständigkeit nach mündlicher Verhandlung

 
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 07:08    Titel: Gericht rügt Zuständigkeit nach mündlicher Verhandlung Antworten mit Zitat

Folgendes Problem:

Es wurde geklagt, es fand eine mündliche Verhandlung statt. Dann kam vom Gericht ein Hinweisbeschluss, dass der ursprünglich angesetzte Verkündungstermin aufgehoben wird und das Gericht die Sache – wegen angeblicher fehlender Zuständigkeit – an das Landgericht verweisen möchte.

Ist eine selbstständige Rüge der Zuständigkeit nach Schluss einer mündlichen Verhandlung vom Gericht zulässig?

Vielen Dank vorab!
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Beklagte die sachliche Unzuständigkeit nicht bis zur Verhandlung gerügt hatte, wäre eine spätere Rüge eigentlich unzulässig.
Aber: Der dennoch ergangene Verweisungsbeschluss des AG ist nur dann nicht bindend, wenn er willkürlich erlassen wurde.
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist der Beschluss des Gerichts unzulässig, aber trotzdem bindend (also wirksam)?
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

weshalb wurde denn die zuständigkeit verneint? wenn nämlich eine ausschließliche zuständigkeit (des landgerichts - zB in amtshaftungssachen oder in patentsachen) besteht, dann kommt es auch auf rügen oder rügelose einlassung nicht an.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Schreiberin85
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2008
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Zuständigkeit wurde verneint, weil das Gericht der Auffassung ist, dass es sich um eine Patentstreitsache handelt.

Wie ist das zu verstehen, dass es auf das "Rügen" dann nicht mehr ankommt?
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