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Freundin wurde Mein Laptop Gefändet angeblich!
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WuppertalER
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2008
Beiträge: 77
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 09:58    Titel: Freundin wurde Mein Laptop Gefändet angeblich! Antworten mit Zitat

Hallo meiner Freundin
Wurde angeblich mein Laptop gefändet, ich war leider am Wochenende nicht zuhause.
angeblich hätte sie versucht mich anzurufen, deswegen aber ich habe ihr gesagt warum sie mich nicht kurz auf handy angerufen hat. meinte sie wäre zu teuer. was kann ich machen wenn der Laptop angeblich gefändet wurden ist? kommt ein gerichtsvollzieher ohne ankündigung? und am Samstag?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Erstens heisst es "pfaenden" und zweitens kommen vor dem Gerichtsvollzieher Mahnungen und ein gerichtlicher Mahnbescheid. Der Gerichtsvollzieher faellt nicht aus heiterm Himmel ueber jemanden her.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Und nimmt doch vor allem auch nicht fremde Sachen mit, oder?
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Und nimmt doch vor allem auch nicht fremde Sachen mit, oder?


"Das gehört mir nicht" dürfte zu den am häufigsten erwähnten Sätzen Gerichtsvollziehern gegenüber zählen. Cool

Der betroffene Dritte müsste den Eigentumsnachweis erbringen und könnte den Laptop dann wieder mitnehmen.

lg
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und nimmt doch vor allem auch nicht fremde Sachen mit, oder?

Doch, durchaus.

Der Gerichtsvollzieher kann und braucht nicht die Eigentümerschaft des Schuldners prüfen. Er darf alles pfänden, was sich in dessen Gewahrsam befindet und nicht ganz offensichtlich dem Schuldner nicht gehört ("evidentes Dritteigentum").

Dem tatsächlichen Eigentümer steht, wenn seine Sache bei einem anderne gepfändet wurde, die Drittwiderpsruchsklage gem. § 771 ZPO zu.

Gruß
Dea
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

@Wuppertaler, die Grammatik ist unter aller...aber das ist gerade nicht das Thema.

@Gamma, der GV nimmt alles was er "brauchen" kann aus der Wohnung eines Schuldners mit.

Ansonsten hat @Richard Gecko vollkommen recht.
Erst wird der Titel gestrickt, dann meist eine Vollstreckungsankündigung - dann kommt der GV persönlich und nimmt mit was er für verwertbar hält.

EDIT: da war einer schneller.

mano


Zuletzt bearbeitet von mano am 30.03.09, 12:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, dass denn meisten Dingen, eine direkte Zuordnbarkeit fehlt, hatte ich nicht bedacht.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wie genau läuft das eigentlich in der Theorie ab wenn es sich bei dem Laptop um das Eigentum der Firma handeln würde für die der Freund arbeitet.

Die Firma hat keine Lust dem hinterherzurennen, stellt sich auf stur und verlangt Herausgabe von dem Freund. Wenn der nicht bis zum xx.xx.xxxx abgibt zieht die den Restwert das vom Gehalt ab.

Der Freund hat aber den Eigentumsnachweis nicht (oder er bekommt ihn erst nachdem ihm der Rest vom Gehalt abgezogen wurde).

Kann die Firma so indirekt den Freund dazu zwingen den Laptop zu kaufen?
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Zuletzt bearbeitet von windalf am 30.03.09, 12:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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WuppertalER
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Anmeldungsdatum: 25.05.2008
Beiträge: 77
Wohnort: Wuppertal

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

weil der laptop ist aus Internetauktionshaus [Name geändert] 450 euro kaufpreis vor ca 1 jahr über ihren Internetauktionshaus [Name geändert] acc. gekauft ich habe es bezahlt und an meine addresse schicken lassen weil er gehört mir aj auch aber der laptop standt wo der gerichtsvollzieher kam bei ihr im zimmer
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

@windalf: wohl nein.

die (rechtmäßige, vgl. cmd.dea) pfändung durch den GV führt zwar zu einer unmöglichkeit der rückgabe des laptops gegenüber der firma, aber zu einer unverschuldeten. solange keine pflichtverletzung vorliegt (und dafür gibt der SV nichts her), hat der AN also die fehlende erfüllbarkeit der rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten.

ein vertretenmüssen folgt auch nicht daraus, dass der AN nicht gegenüber dem GV tätig wird - er hat ja mangels eigentum keinen anspruch. also dürfte er seinen verpflichtungen vollauf genügen, wenn der die Fa. mit den erforderlichen daten versorgt, so dass diese nach 771 ZPO gegen den GV vorgehen kann.


@wuppertalER: dann dürfte es mit dem eigentumsnachweis also schwer werden, denn die vorhandenen nachweise lauten wohl auf die freundin.
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschieb mal zum Mahnrecht.

Gruss
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

ie (rechtmäßige, vgl. cmd.dea) pfändung durch den GV führt zwar zu einer unmöglichkeit der rückgabe des laptops gegenüber der firma

Wiso unmöglich? Es ist ja sicherlich auch möglich den Laptop zu kaufen bzw gegen Geld auszulösen oder etwa nicht?
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

wollen wir jetzt ernsthaft darüber streiten, dass dem AN die rückgabe des laptops rechtlich unmöglich ist? (-> 136 StGB).
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juggernaut

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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

juggernaut hat folgendes geschrieben::
wollen wir jetzt ernsthaft darüber streiten, dass dem AN die rückgabe des laptops rechtlich unmöglich ist? (-> 136 StGB).

Sieh das nicht als Angriff sondern als Frage. Für mich war Unmöglichkeit (im Schuldrecht) bisher immer wenn eine Leistung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erbracht werden kann.

Das sehe ich hier zunächst nicht gegeben. Daher auch meine Frage...
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

WuppertalER hat folgendes geschrieben::
weil der laptop ist aus Internetauktionshaus [Name geändert] 450 euro kaufpreis vor ca 1 jahr über ihren Internetauktionshaus [Name geändert] acc. gekauft ich habe es bezahlt und an meine addresse schicken lassen weil er gehört mir aj auch aber der laptop standt wo der gerichtsvollzieher kam bei ihr im zimmer


Es gibt doch bestimmt noch die Bestätigungsmail über den Abschluss der Auktion oder?
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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