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Diese Frage bezieht sich auf die Einkommenssteuererklärung 2008 (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit).
Person ABC nutzt seinen privaten PC - den er 2008 angeschafft hat - auch für berufliche Zwecke (Projektleitung) zu ca. 50%.
Nun hat ABC sich in vielen Foren bereits informiert, inwieweit er/sie/es diesen als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen kann.
An einigen Stellen steht, ABC könne diesen als Werbungskosten angeben, an anderen, der PC müsse auf x Jahre (ähnlich den Abschreibungswerten in Unternehmen) angeben werden.
Wie ist es nun richtig?
Wenn "Abschreibung": Auf wieviel Jahre?
Desweiteren: Der PC wurde bei verschiedenen Händlern in Einzelteilen eingekauft und von ABC selbst zusammengebaut. Kann es dabei zu Problemen kommen bezüglich der Zuordnung der Belege? Schließlich wird ja nicht jeder Finanzbeamte mit den "Innereien" eines PC's vertraut sein...
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
xxmarkusxx
Ein PC wird im Normalfall auf 3 Jahre abgeschrieben, wobei im ersten Jahr die Regelung "pro rata temporis" zu beachten ist, d.h. der PC wird nur anteilig ab Lieferung abgeschrieben (Bei Lieferung im November z.B. 2 Monate). Sonderregelung gilt dann, wenn der PC insgesamt nicht mehr als 410 Euro zzgl. Steuer, also 487,90 gekostet hat.
Die Einzelteile zzgl. der Versandkosten und evtl. Transportversicherung sind hierbei zu addieren.
Sofern der PC zu 50% beruflich genutzt wird, können deise 50% auch in der Steuererklärung des entsprechenden Jahres angegeben werden. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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