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Verfasst am: 26.03.09, 14:54 Titel: großer elektronik-online-store schliesst und zahlt nicht
Hallo,
ich habe vor 2 Monaten eine defekte Kühl-Gefrierkombi, die ich bei einem großen Online-Elektronik-Store gekauft habe, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung retourniert. Sie wurde nach wenigen Tagen vom Verkäufer bei mir abgeholt. Seit Anfang Februar warte ich nun auf die Erstattung des Kaufpreises. In ca. 15 Telefonaten, die ich immer wieder im Abstand von wenigen Tagen mit den Call-Center-Mitarbeitern des Verkäufers geführt habe, wurde mir die baldige Überweisung des Kaufbetrages zugesichert. Am 12.3. habe ich dem Verkäufer per Einschreiben eine 14-tägige Frist zur Zahlung gegeben und mit rechtlichen Schritten gedroht.
Daraufhin kam am 14.3. eine email, die mich versöhnlich stimmte: "....Somit haben wir mit heutigem Datum eine Gutschrift erstellt und den Vorgang zur Überweisung an die Buchhaltung weitergeleitet.
Der Betrag wird der hier vorliegenden Kontoverbindung dann in den kommenden Tagen gutgeschrieben werden."
Nun sind 14 Tage vergangen. Kein Zahlungseingang. Telefonisch habe ich soeben erfahren, dass der große Anbieter seinen Geschäftsbetrieb einstellt. Auch online konnte ich googeln, dass zum 31.03. der Geschäftsbetrieb eingestellt wird.
Dann ist der Händler wohl pleite.
Googeln Sie einmal unter "Mahnbescheid" , da können Sie einen Mahnbescheid-
Vordruck ausfüllen, den Sie dann an das zuständige Mahngericht abschicken.
Wenn Sie Glück haben, und es ist noch Geld da,wird der Insolvenzverwalter
Ihre Forderung berücksichtigen. Wenn Nicht, sind Sie um eine Erfahrung reicher.
Danke für die Antwort. Nach meinen Informationen hat der Händler (nennen wir ihn DIGIxxxxx) den Geschäftsbetrieb eingestellt. Es ist aber kein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Hilft in diesem Fall auch ein Mahnbescheid oder ist eine Anzeige sinnvoll?
hier zum wiederholten und v.a. letzten Mal die Aufforderung an sie, keinen Rechtsrat in der Form von Handlungsempfehlungen abzugeben.
Jeder künftige Verstoß wird kommentarlos gelöscht.
Ihr FDR Team
PS:
Der Fragesteller sei daran erinnert, dass nur der Rechtsanwalt auch für seine Auskunft haftet. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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