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Elternzeit - Teilzeit

 
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lostmail
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 11:24    Titel: Elternzeit - Teilzeit Antworten mit Zitat

meine Fragen:
1. Nach meinem Verständnis bekommt man Elterngeld für Partnermonate (12 + 2). Ist dies auch der Fall, wenn man in dieser Zeit (+2) als Mann max. 30h Woche arbeitet?
2. Ist es mir überlassen, wie ich die 30h auf die Woche verteile (in Abstimmung mit Arbeitgeber und innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen)? Also z.B. 3 Tage à 10h oder 5 Tage à 6h?
3. Kann / darf der Arbeitgeber die Teilzeit verweigern?
4. Kann / darf der Arbeitgeber die tägl. Arbeitszeit bestimmen?

Zu 3/4:
So weit ich weiß kann der AG die Zustimmung verweigern wenn dringende betriebliche Gründe dem entgegen stehen. Ist das denn eigentlich nicht Schwachsinn ? Die Elternzeit für 2 Monate stehen mit gesetzlich zu - das heißt ich arbeite in dieser Zeit überhaupt nicht und bin zu Hause....wieso sollte der AG mir denn den Wunsch verweigern in dieser Zeit teilzeit zu arbeiten; an sonsten bin ich ja dann ganz weg ?

Es steht auch nirgendwo definiert wie sich diese 2 Monate zusammen setzen....Könnte ich z.B. im 1 Monat nach der Geburt und sagen wir mal ein halbes Jahr später nochmal 1 Monat Elternzeit nehmen ?

Darüber hinaus ist es doch mir überlassen wie ich mich mit dem AG einige über die 2 Monate und der Arbeitszeit, oder ?
Wenn er sich quer stellt bleib ich halt ganz zu Hause und mache 2 Monate komplett Pause....

Angebich hätte es hier auch eine Änderung gegeben, daß diese 2 Monate nur zusammenhängend genommen werden dürfen - stimmt das ?
Die Broschüre
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
sagt auf jeden Fall hier nichts weiter aus.

oder kann der AG mir die Elternzeit auch aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern....habe ich nun ein Recht darauf oder nicht ?
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Du bekommst auch Elterngeld wenn du Teilzeit arbeitest in der Elternzeit allerdings wird dir der Verdienst angerechnet. Das trifft z.b. auch die Frauen im Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt), das eingenommenen Mutterschutzgeld wird auf das Elterngeld angerechnet,


Verweigern darf der AG die Elternzeit grundsätzlich nicht.

Über die Teilzeit hat der AG mit dem AN Einigung zu erzielen, auch über die Verteilung der Arbeit. Er kann aber dringende betriebliche Gründe dagegen anführen, wobei es diese Gründe erstens auch geben muss und 2, müssen diese stichhaltig sein.
Der Gesetzgeber gibt da relativ hohe Hürden vor, wobei wenn man sich nicht einigt, würde letztlich nur der Gang zum Gericht helfen und wer verklagt schon gerne seinen AG.

MfG
Matthias
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Der Gesetzgeber gibt da relativ hohe Hürden vor, wobei wenn man sich nicht einigt, würde letztlich nur der Gang zum Gericht helfen und wer verklagt schon gerne seinen AG.

Ich kenne da einen der das in Berlin durchgezogen hat. Vom Management gehasst von den anderen Arbeitnehmern aber geliebt Winken
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:03    Titel: Re: Elternzeit - Teilzeit Antworten mit Zitat

lostmail hat folgendes geschrieben::
meine Fragen:
1. Nach meinem Verständnis bekommt man Elterngeld für Partnermonate (12 + 2). Ist dies auch der Fall, wenn man in dieser Zeit (+2) als Mann max. 30h Woche arbeitet?


Ja. Siehe §1(6) BEEG:
Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt...

Zitat:
2. Ist es mir überlassen, wie ich die 30h auf die Woche verteile (in Abstimmung mit Arbeitgeber und innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen)? Also z.B. 3 Tage à 10h oder 5 Tage à 6h?


S.o.

Zitat:
3. Kann / darf der Arbeitgeber die Teilzeit verweigern?


Ja, aber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen.

Zitat:
4. Kann / darf der Arbeitgeber die tägl. Arbeitszeit bestimmen?


In Grenzen: ja, weil die Teilzeit mit dem AG abgestimmt werden muss. S. §15(5) BEEG:
(5) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung beantragen. Über den Antrag sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin innerhalb von vier Wochen einigen.

Zitat:
Könnte ich z.B. im 1 Monat nach der Geburt und sagen wir mal ein halbes Jahr später nochmal 1 Monat Elternzeit nehmen ?


Ja, das geht. Bei mehr als zwei Teilen Elternzeit muss der AG aber zustimmen.

Zitat:
Darüber hinaus ist es doch mir überlassen wie ich mich mit dem AG einige über die 2 Monate und der Arbeitszeit, oder ?


Genau.

Zitat:
Wenn er sich quer stellt bleib ich halt ganz zu Hause und mache 2 Monate komplett Pause....


Auch das ist möglich.

Zitat:
Angebich hätte es hier auch eine Änderung gegeben, daß diese 2 Monate nur zusammenhängend genommen werden dürfen - stimmt das ?


Nein, es wurde nur geändert, dass für mindestens zwei Monate das Einkommen in Elternzeit gemindert werden muss, um Elterngeld zu bekommen. Vorher hätte man auch nur einen Monat nehmen können. Aber von "zusammenhängend" ist nicht die Rede. Siehe auch §4(3) BEEG:
Ein Elternteil kann mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate Elterngeld beziehen.

Zitat:
kann der AG mir die Elternzeit auch aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern?


Nein.
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