Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Sonderzahlung sind als Einmalbezüge in der SV abzurechen. Sie dürfen nicht auf die mtl. Bemessungsgrenze beschränkt werden. Erstellt die Lohnabrechnung ein Steuerberater oder die Firma selbst?
Die Firma selbst erstellt die Lohnabrechnung.
Vom Erzählen her wird/werden anscheinend die Sonderzahlung/en nicht als Sonderzahlungen anerkannt. Wobei ich nicht beurteilen kann, ob es Sonderzahlungen nun sind oder eher keine? Näheres würde ich erst dann wissen, wenn ich irgend etwas in Händen habe, worauf sich die zu erwartende Forderung sich stützen wird.
Nur bisher war mit meinem Arbeitgeber ein festes Jahresgehalt vereinbart worden, welches Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld beinhalten sollte. Vor ca 4 Jahren bat ich meinen Arbeitgeber um eine Lohnerhöhung. Diese Lohnerhöhung sollte die bisher Freiwillige Leistung des Weihnachtsgeldes in ein art 13. Gehalt (was aber nicht die Höhe eines 12 erreicht) ändern. Aber das vorläufige Zwischenergebnis ist - soweit ich das gegenwärtig überblicken kann- das diese Juni und November "mehr" Beträge halt keine "Sonderzahlungen" mehr sind. Wobei ich meine vereinbarten Brutto Jahresbeträge auch jedesmal geringfügig überschreite. Also doch quasi freiwillige Leistungen vom AG beziehe. Ist das alles kompliziert.
Und meine im Ausgangsthread gestellte Steuerfrage ist demzufolge immer noch für mich unklar. Wenn der Angestellte und die Firma beispielsweise für das Jahr 2006 eine Nachzahlung leisten, müßte dieser Nachgezahlte Beitrag doch in der Steuererklärung für das Jahr 2006 berücksichtigung finden?
Also in der Theorie gehen wir nun von folgenden Fakten aus:
Der Angestellte entrichtet also rückwirkend beiträge in die Rentenversicherung. In der Steuererklärung z.B. in 2005 sind diese Beiträge die jetzt gezahlt werden natürlich nicht berücksichtigt (Genauso wie Pflegeversicherung, Arbeitslosenbeiträge). Wie könnten diese Zahlungen nun berücksichtigt werden? Oder wäre so etwas als einmalige Sonderausgaben in 2009 einstufbar?
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.