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Hartz 4 und zuzug des Lebensgefährten

 
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Arbeitstier1984
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 12:59    Titel: Hartz 4 und zuzug des Lebensgefährten Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe eine Frage.

Wenn Mieterin A in einer Wohnung haust, welche durch das Arbeitsamt finanziert wird und Hartz 4 bezieht, muss das Arbeitsamt dann darüber informiert werden, wenn der neu gewonnene Lebensgefärhte mit einzieht. Dieser ist Arbeitstätig und nicht mit im Mietvertrag eingetragen.

Ein Zuzug von Lebensgefährten ohne Überbelegung der Wohnung ist ja nicht beim Vermieter zu melden.

Danke schonmal für eure Antworten.

LG
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die zuständige ARGE ist zu informieren.
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Arbeitstier1984
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ok dankeschön.
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