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Zeitliche Entwicklung Zinssatz Spareinlagen...

 
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:11    Titel: Zeitliche Entwicklung Zinssatz Spareinlagen... Antworten mit Zitat

... mit dreimonitger Kündigungsfrist.

Ich such gerade aber find nicht soviel. Hat da jemand einen Link der das mind. monatsscharf für die vergangenen Jahre aufschlüsselt.

Ist der Zinssatz für Kautionskonten irgendwie gesetzlich festgelegt oder gibt es da nen Spielraum welchen man sich aussucht? Wie ist der genau bezüglich Mietkaution definiert?
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

§ 551 BGB hat folgendes geschrieben::

(1) ...
(2) ...
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. (...)
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


das bedeutet nicht:bestmöglich.
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wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

@juggernaut
Jaja 551 kenn ich und mir ist auch klar dass es nicht bestmöglich bedeutet. Meine Frage ist was es bedeutet bzw. konkret in Zahlen für die Vergangenheit bedeutet hat.
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

das bundesamt für statistik veröffentlicht (kostenpflichtige) erhebungen dazu. sollte mich wundern, wenn die zinssätze (für die in rede stehenden summen) groß zwischen 0,5 - 1,5% geschwankt haben sollten.
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

das bundesamt für statistik veröffentlicht (kostenpflichtige) erhebungen dazu. sollte mich wundern, wenn die zinssätze (für die in rede stehenden summen) groß zwischen 0,5 - 1,5% geschwankt haben sollten.

Und wenn es nur 0,000001% sein sollte.

Ich suche nicht die Zahl die groß ist, sondern die Zahl die richtig ist Winken

Ist denn bisher nie in einem Urteil definiert worden mit welcher Zahl (bzw. wie genau diese zu ermitteln ist) genau zu rechnen ist?
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

nein (oder besser: nicht das ich wüßte).

der vermieter legt die kaution bei einem / seinem kreditinstitut zu dem zu diesem zeitpunkt gültigen zinssatz für ... dieses instituts an. feddich. problem gelöst.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

der vermieter legt die kaution bei einem / seinem kreditinstitut zu dem zu diesem zeitpunkt gültigen zinssatz für ... dieses instituts an. feddich. problem gelöst.

Wenn das so einfach ist, ist das so einfach. Mich hat nur das "üblichen Zinssatz" im 551 gewundert.

Was üblich ist definiert ja "üblicher Weise" nicht das einzelene Institut selbst, sondern der Markt als ganzes. Das Wort üblich deutlich für mich eher auf einen Durchschnitt hin...
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

die formulierung soll nur verhindern, dass der vermieter zum nachteil des mieters handelt (etwa, indem er gegen die gewährung eines günstigeren überziehungszinssatzes für sein eigenes giro die kaution unverzinst anlegt, obgleich die bank dafür zinsen zahlen würde). bei den zinssätzen der vergangene jahre war das schwer möglich, ferner liegt eine verzinsung auch im interesse des vermieters, denn die zinsen erhöhen ja die kaution.

daraus folgt aber keine "vermögensbetreuungspflicht" im sinne einer art anlageberatung des vermieters für den mieter.
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windalf
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Beiträge: 7499
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

die formulierung soll nur verhindern, dass der vermieter zum nachteil des mieters handelt (etwa, indem er gegen die gewährung eines günstigeren überziehungszinssatzes für sein eigenes giro die kaution unverzinst anlegt, obgleich die bank dafür zinsen zahlen würde).

Das Argument leuchtet mir nicht ein. Die Möglichkeit obliegt ihm ja (ob er es nun darf oder nicht) prinzipiell trotzdem.

Wenn der Überziehungszins höher ist als der Zins mit dem die Kaution verzinst werden muss ist das immer Vorteilhaft mit der Kaution den Überziehungszins zu senken.

Wenn das hätte verhindert werden sollen hätte dort stehen müssen "über den üblichen Dispo...."

Zitat:

bei den zinssätzen der vergangene jahre war das schwer möglich, ferner liegt eine verzinsung auch im interesse des vermieters, denn die zinsen erhöhen ja die kaution.

Das Argument schießt da meines Erachtens den Vogel ab. Wenn der Vermieter es nicht verzinsen müsste, könnte er ja einfach die Zinsen selber einstreichen. Die Erhöhung der Kaution selbst erhöht ja nur seine Sicherheit im Fall des Falles ist also im Vergleich zu einer nichtverzinsung aus Vermietersicht die schlechtere Varinate....

Zitat:

daraus folgt aber keine "vermögensbetreuungspflicht" im sinne einer art anlageberatung des vermieters für den mieter.

Das ist schon klar. Ist wahrscheinlich mit üblich wie bei unmöglich. So wie es dasteht ist es nicht gemeint Winken
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Beiträge: 1479
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

<ächz> mir ist offengestanden nicht ganz klar, was daran mißverständlich sein soll.

die kaution ist getrennt vom übrigen vermögen anzulegen, kann also nicht dazu genutzt werden, weniger überziehungszinsen auf dem giro zu bezahlen. ich hatte mit meinem beispiel eher einen deal mit der bank gemeint, etwa in der art: "ihr senkt den dispo-zins für mein giro, und dafür lege ich alle meine dreitausend kautionen zu 0% bei euch an". war aber wie gesagt nur ein beispiel.

das gesetz will nur erreichen, dass dem wohnraummieter die zinsen seiner kaution zustehen und der vermieter nicht daran verdient (bei gewerbe kann man nämlich duchaus vereinbaren, dass die zinsen der vermieter einstreicht). und natürlich nur am ende des mietverhältnisses, wenn keine weiteren forderungen des vermieters bestehen.

da der vermieter also in keinem fall an den zinsen verdient, kann es ihm letztlich egal sein, wie hoch sie sind. und weil es ihm egal sein kann, sagt das gesetz, dass er dennoch ordentlich damit umzugehen hat - aber eben nicht als "anlageberater" des mieters. deshalb läßt sich 551 BGB auch entnehmen, dass der vermieter (nur) zur anlage auf einem sparbuch verpflichtet ist, nicht aber zum kauf von XY-superduperfondsanteilen (hat´s alles schon gegeben - den mieter, der meinte, ihm stünden 883% gewinn zu, denn der vermieter hätte ja in aktien der firma mit den potenzpillen investieren können).

im übrigen hat der gesetzgeber da einen ganz anderen bock geschossen: wird nämlich die kaution in bar an den vermieter weitergegeben und legt dieser sie getrennt von seinem sonstigen vermögen z.B. auf einem sparbuch an, trifft ihn die zinsabschlagssteuer. naturgemäß hat der vermieter die kautionskonten nicht seinem freistellungsauftrag unterworfen (ist ja nicht sein geld), weshalb die steuer dem kautionssparbuch belastet wird. wohl auch deshalb wird in der praxis meist mit verpfändeten kautionssparbüchern gearbeitet, die der mieter angelegt hat.
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

<ächz>

I'm sorry Winken

Zitat:

die kaution ist getrennt vom übrigen vermögen anzulegen, kann also nicht dazu genutzt werden, weniger überziehungszinsen auf dem giro zu bezahlen. ich hatte mit meinem beispiel eher einen deal mit der bank gemeint, etwa in der art: "ihr senkt den dispo-zins für mein giro, und dafür lege ich alle meine dreitausend kautionen zu 0% bei euch an". war aber wie gesagt nur ein beispiel.

Das steht dem Vermieter doch weiterhin offen. Wenn ich Vermieter wäre und sagen wir einen Betrag von einer Million EUR an Kaution "zu verwalten" hätte, könnte ich ganz sicherlich bei einer Bank für mich den einen oder anderen Vorteil aushandeln, wenn ich im Gegenzug sage. Hey wie wäre es wenn ich euch "ganz billig" viel Geld von anderen gebe.

Ich kann als Vermieter dann ja sogar zu einer Bank gehen die besonders schlecht für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist zahlt. Dann sage ich. Hey ihr liegt 1% unter dem Schnitt. Was haltet ihr davon wenn ich bei euch trotzdem die Mio parke... Da geht immer was Winken

Zitat:

da der vermieter also in keinem fall an den zinsen verdient, kann es ihm letztlich egal sein, wie hoch sie sind.

s.o. nur ein mögliches Beispiel...

Daher ja auch meine Frage. Wenn man da Spiel bzw. Schwankungsbandbreiten zulässt ist da immer mehr Musik für den Vermieter drin als wenn man eine zahl festlegt. Daher hatte es mich auch gewundert, dass du so selbstverständlich von

Zitat:

groß zwischen 0,5 - 1,5% geschwankt haben sollten.

geredet hast.
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

windalf hat folgendes geschrieben::
... als wenn man eine zahl festlegt.

welche zahl soll das denn sein? und wenn es eine zahl sein könnte, wer wollte dem vermieter zumuten, mit dem sparbuch jedes jahr (jeden monat? jede woche? jeden tag?) aufs neue von bank zu bank zu hecheln, immer der (besseren) zahl hinterher?

Ironie Smiley
dass es natürlich, gerade in der aktuellen krise, die eh zur begründung von allem und jedem taugt, beamtenversorgungstechnisch etwas für sich hätte, eine bundesagentur für die ermittlung des Z3M-SPAR zu gründen, die allmonatlich eine zahl veröffentlichen, an die sich alle vermieter zu halten haben, steht da auf einem anderen blatt ...




PS: dass banken auf spareinlagen nix zahlen, hat nicht nur wirtschaftliche gründe.
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windalf
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BeitragVerfasst am: 30.03.09, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

@juggernaut
Der Vermieter muss sich ja keine Bank suchen die genau die Zahl bzw. den Durchscnitt erfüllt oder ständig wechseln. Er müsste dann halt nur im Fall des Falles nachschießen (oder kann halt den Überschuss für sich beanspruchen)...

Naja egal ich hab es ja jetzt verstanden.Danke

Eine andere Meinung zu dem Thema gewährst du mir sicherlich Winken
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