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Kostenübernahme der Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs

 
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detben11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 10:43    Titel: Kostenübernahme der Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs Antworten mit Zitat

Hallo zusammen
ich habe eine Frage zu einem rein fiktiven Fall.

Angenommen der Gynäkologe empfiehlt einer 20 jährigen Patienten die Schutzimpfung gegen humane Papillomviren (Schutz vor Gebärmutterhalskrebs). Diese Einschätzung wird von einem anderen Gynäkologe geteilt.

Die Patientin erkundigt sich telefonisch bei Ihrer priv. Krankenkasse ob die Kosten (ca. 500,00 €) übernommen werden. Die Kasse lehnt eine Kostenübernahme ab.
Hinweis:
Die meisten priv KK und einige gesetzlichen KK übernehmen die Kosten der Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs mit dem Humanen Papillomvirus-Impfstoff für 18- bis 26-jährige Patientinnen!

Wie könnte die Patientin gegen die Ablehnung vorgehen?


Freue mich auf Antworten

Viele Grüße
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Nothingface
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier gibt es meiner Ansicht nach keine Möglichkeit außer nachzubohren und ggf. mit schrifticher Empfehlung des Gynäkologen nochmal bei der Kasse anzuklopfen.

Die HPV-Impfung ist in diesem Alter nunmal eine fakultative Satzungsleistung und keine Pflicht.

Gruß,
Nothingface
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detben11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

danke Nothingface für den Hinweis, ich befürchte allerdings das es bei einer Ablehnung bleibt.

Kann ich mir mit einer schriftlichen Ablehnung, über meine Rechtschutzversicherung, juristischen Rat einholen und wie wird die Erfolgsaussicht eingeschätz?

Ich bin jiuritischer Laie und ziehe die Frage zurück falls ich mit dieser die Juriquette missachtet habe.

vielen Dank im voraus
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 29.03.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo detben11
die Erfolgsaussichten hängen davon ab, welche ambulanten Leistungen im Versicherungsvertrag mit der PKV vereinbart wurden. Ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen hilft weiter, bevor der Rechtsschutz bemüht wird.
Impfungen gehören in vielen Fällen nicht zum vertraglichen Leistungsumfang der PKV'en. Ohne vertragliche Verpflichtung kann eine solche PKV i.d.R. zu Recht die Kostenübernahme ablehnen. Der Verweis auf die gängige Praxis bei der Komkurrenz oder den gesetzlichen Kassen greift hier nicht.

Aber selbst wenn die Kostenübernahme von Impfungen vertraglich vereinbart wurde, kommt es darauf an, in welchem Umfang. Meistens orientieren sich die Kassen dann an den geltenden Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkomission des RKI).

Eine generelle HPV-Impfempfehlung der STIKO besteht gegenwärtig nur für Mädchen zwischen dem 12 - 17. Lebensjahr. vgl. aktuell gültiger Stand aus RKI; Epidemiologisches Bulletin Nr. 30 vom 25. Juli 2008)
Für alle, die älter sind, heist es dort:
Zitat:
Frauen, die innerhalb des von der STIKO empfohlenen Zeitraumes (Alter 12–17 Jahre) keine Impfung gegen HPV erhalten haben, können ebenfalls von einer Impfung gegen HPV profitieren.
Es liegt in der Verantwortung des betreuenden Arztes, nach individueller Prüfung von Nutzen und Risiko der Impfung seine Patientinnen auf der Basis der Impfstoffzulassung darauf hinzuweisen.
Das bedeutet, die STIKO kann gegenwärtig die HPV-Impfung für Frauen > 17 Jahre nicht empfehlen, hält aber einen Nutzen ggf. für möglich.
Zitat:
Die ausführliche wissenschaftliche Begründung der STIKO-Empfehlung zur HPV-Impfung ist im Epidemiologischen Bulletin 12/2007 veröffentlicht worden.


Das bedeutet, die Gynäkologen handeln richtig, wenn Sie ihre > 17 jährigen Patientinnen auf einen möglichen Nutzen einer HPV-Impfung auch dann hinweisen, wenn die Patientin möglicherweise selbst für die Kosten aufkommen muss. Dieser Hinweis erfolgt i.d.R. aus Gründen der ärztlichen Sorgfaltspflicht und hat einen medizinischen Hintergrund. Schliesslich muss eine Patientin ja vorher wissen, ob eine empfohlene Massnahme überhaupt medizinisch sinnvoll ist, bevor sie ggf. selbst dafür zahlt.
In die freie Vertragsgestaltung zwischen Patient und PKV werden die Ärzte damit nicht eingreifen.

Fazit:
1. Es hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab, ob die Impfkosten von der PKV zu übernehmen sind.
2. Wurde die Übernahme der HPV-Impfung vertraglich zugesichert (und zwar auch ausserhalb der STIKO-Empfehlung) dann stehen die Chancen gut.
3. Ist die Übernahme von Impfkosten Vertragsbestandteil, aber anhand der STIKO-Empfehlungen, dann wird eine 20-jährige Frau die Kosten dafür selbst tragen müssen.

Freundliche Grüsse
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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detben11
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2009
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank Risus

die Antwort ist selbst für einen Laien wie ich es bin verständlich und zu verstehen.

Werde mir nun einmal die Versicherungsbedingungen ansehen und dann alles einmal schriftlich einreichen.

detben11
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