Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Geschmacksmustereintragung auf handwerkliche Leistung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Geschmacksmustereintragung auf handwerkliche Leistung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
StAr9094
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 251

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 10:31    Titel: Geschmacksmustereintragung auf handwerkliche Leistung Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,

Person A beantragt auf eine weltweit in gleicher Weise praktizierte handwerkliche Tätigkeit (z. B. : "Anfertigung von Haarschnitten" + genauere Spezifizierung wie etwa "mit fransigem Pony und durchgestuften Längen" oder "Durchführung einer professionellen Maniküre unter Zuhilfenahme von Polierpasten" etc.) beim DPMA die Eintragung eines Geschmacksmusters was nach der üblichen Bearbeitungszeit auch wunschgemäß erfolgt.

Welche Folgen hat dies für die übrigen in gleicher Art und Weise praktizierenden Handwerker und die etwaige Veröffentlichung von Bildern / Fotografien eigener Arbeiten auf Webseiten?

Freue mich wie immer über schnelle Hilfe,

freundliche Grüße,
StAr9094
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Da würde ich eher an ein Löschungsverfahren denken, §33 GeschmMG.

Das Problem ist, daß eine Eintragung für Gerichte bindend wäre, man sich also nicht unter Berufung auf eine fehlende Schützbarkeit gegen eine evtl. Klage vor einem ordentlichen Gericht verteidigen könnte.

Man könnte erst mal prüfen, ob die Bedingungen von §2 GeschmMG erfüllt sind, also ob es sich um eine wirkliche Neuheit handelt. Schon vorher existierende Frisuren ("prior art" im Markenrecht) wird man nicht eingetragen bekommen (bzw. sind astreine Löschkandidaten).

Abgesehen davon ist auch nur ein Muster/Erzeugnis schützbar, aber keine Tätigkeit ("Maniküre mit Bambusstäben und Reisbrei").
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
StAr9094
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2007
Beiträge: 251

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo & vielen Dank für die wie immer hilfreiche Antwort *klick* Winken

Gesetzt den Fall es ginge um die Machart künstlicher Fingernägel, also deren Form. Diese werden schon seit Jahrzehnten von Land zu Land in unterschiedlich starker Ausprägung mal extrem gerade ("square"), spitz zulaufend ("stiletto"), leicht "dachförmig" konturiert ("edge") oder leicht röhrenförmig ("pipe") ausgearbeitet und die in Klammern aufgeführten Namen sind weltweit ein Begriff.

Person A gibt sich nun offiziell als Erfinderin dieser Ausformungen aus, wobei zu beachten ist, dass es sich hierbei nicht um käuflich erwerbbare sogenannte "Tips" handelt, die auf den Nagel aufgebracht und weiter verarbeitet werden, sondern um freihand modellierte individuell an den Naturnagel des/der Trägers/Trägerin angepasste Verlängerungen.

Wie kann nun nachgewiesen werden, dass die Geschmacksmusterinhaberin nicht Erfinderin dieser Modellageart ist?

Welche Rechte würden sich für sie ergeben, sofern einer Löschungsklage nicht stattgegeben werden würde?

Schönen Abend noch Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.