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sicher sollte man nie verallgemeinern, das stimmt.
Sie schreiben, der Unterhalt könne vom Pflichtigen nicht steuermindernd abgesetzt werden - nun, das kann keiner der Eltern. Jedoch haben normalerweise beide ein "halbes Kind" auf der Steuerkarte oder liege ich da falsch?
Ich finde es klasse, dass Sie neben den Unterhaltszahlungen noch an den Besuchswochenenden etwas mit den Kindern unternehmen oder gemeinsam in den Urlaub fahren.
Mein Ex - und ich rede jetzt ausschließlich von ihm - tut all dies nicht. Selbst Mc.Doof ist nicht drin, Spielzeug für die gemeinsamen Stunden hab ich gekauft und mitgegeben. Beteiligung an Schulausstattung, Kommunion, Zahnspange u.ä. - nix, Pustekuchen! Aber an den Klamotten der Kids (Carbone, Diesel, Hello Kitty) rummäkeln, bis die Kleine weint.
In einem Fall wie von Ihnen geschildert empfinde ich es gerecht, wenn Sie die Hälfte vom Kinderbonus einbehalten und damit ein schönes Wochenende mit den Kindern verbringen. Mein Ex wird es in alkoholische Getränke umsetzen oder mit den Kumpels durchbringen.
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Sie schreiben, der Unterhalt könne vom Pflichtigen nicht steuermindernd abgesetzt werden - nun, das kann keiner der Eltern. Jedoch haben normalerweise beide ein "halbes Kind" auf der Steuerkarte oder liege ich da falsch? ...
Hallo MichaelaT,
Kinder werden doch schon steuermindernd berücksichtigt (Siehe §§ 62 ff EStG). Diese Steuerminderung nennt sich Kindergeld.
aber in Steuerklasse III sind doch auch die Kinderfreibeträge eingetragen oder hat diese Angabe keine steuerliche Auswirkung?
Falls der Kinderfreibetrag die Steuer nicht betrifft, woher kommt dann die Abweichung im Netto bei gleichem Brutto (habs ausprobiert im Netz, mit Kindern bleibt netto mehr)?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 18.03.09, 23:06 Titel:
Lydi hat folgendes geschrieben::
Gibt es einen genauen Gesetztestext, wo geschrieben steht, dass der Bonus auf den Unterhalt angerechnet werden kann? In den Medien kommt es als festgesetzt rüber.
Eine gesetzliche Bestimmung, aus der sich eindeutig ergibt, dass der Kinderbonus auf den Barunterhalt anzurechnen ist, gibt es nicht.
Da es sich bei dem Kinderbonus um die einmalige zusätzliche Zahlung von Kindergeld handelt, kann die Anrechnung des Kinderzuschlags auf den Barunterhalt aus § 1612b BGB hergeleitet werden, wie in meinem Beitrag vom 06.03.09, 12:25 Uhr, ausgeführt ist.
Zwar zahlen die Familienkassen die 100 Euro gemeinsam mit dem Kindergeld an die erziehenden Mütter oder Väter aus. Aber der frühere Partner hat das Recht, in dem einen Monat seine Unterhaltszahlung um 50 Euro zu mindern. Anders als der Name suggeriert, ist die Sonderzahlung somit wohl eher ein Eltern- als ein Kinderbonus.
Familienpolitiker aller Fraktionen hoffen nun, dass nicht allzu viele Unterhaltszahler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) appellierte "an alle getrennt lebenden Väter und Mütter, dieses Geschenk an die Kinder nicht kaputt zu machen". Von der Leyen sagte, wichtig sei, dass der Kinderbonus erst einmal in voller Höhe in dem Haushalt ankommt, in dem die Kinder lebten. "Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass verantwortungsbereite Eltern, die sonst regelmäßig den vollen Unterhalt zahlen, für eine einzige Monatsüberweisung ihren Dauerauftrag um 50 Euro kürzen."
Die Nachlässigkeit der Parlamentarier führt zu einem unfreiwilligen Großversuch: Gibt es tatsächlich so viele geschiedene Väter, die 50 Euro staatlichen Kinderbonus einfach einsacken? Gibt es wirklich keine Scham, die eine solch schnöde Selbstbereicherung verhindert? Väter, die das im April tun - die möchte man dann lieber nicht kennen. Es gibt wirklich andere Möglichkeiten, sich an der Ex zu rächen.
Die Nachlässigkeit der Parlamentarier führt zu einem unfreiwilligen Großversuch: Gibt es tatsächlich so viele geschiedene Väter, die 50 Euro staatlichen Kinderbonus einfach einsacken? Gibt es wirklich keine Scham, die eine solch schnöde Selbstbereicherung verhindert? Väter, die das im April tun - die möchte man dann lieber nicht kennen. Es gibt wirklich andere Möglichkeiten, sich an der Ex zu rächen.
Da werde ich ja am frühen Morgen schon stinkig... MUSS man es nicht auch anders herum sehen? Es soll Leute geben, deren EXFRAU schon angekündigt hat sich das Tattoo davon vergrößern zu lassen (es soll ja Exfrauen geben die 5 Kinder von 5 Männer haben und dadurch ein ganz schönes Sümmchen zusammen bekommen) ... SOWAS sollte man eigentlich mal in der Presse bringen...
wie verhält es sich denn, wenn ein Vater aufgrund einer Mangelberechnung für sein Kind nur ca. 100 EUR im Monat Unterhalt zahlt?
Darf er dann auch 50 EUR Unterhalt abziehen?
Das Kindergeld darf ja auch erst ab einer gewissen Unterhaltsstufe hälftig angerechnet werden, ansonsten nur prozentual.
Aber wenn er doch nicht mehr verdient, wie soll er dann mehr zahlen?
Ich kann dich sehr gut verstehen, denn ich habe für meinen Sohn, der bei mir lebt, auch nie Unterhalt erhalten obwohl der Vater sich nie um ihn kümmerte und arbeiten geht, bevor er, jung und gesund, 5 Jahre Arbeitslos war.
Aber wie ich schon sagte, es gibt immer schwarze Schafe, aber es sollte nicht so rüber kommen als wenn alle Väter so wären. Das finde ich nicht fair.
@ MichaelaT
Zitat:
Sie schreiben, der Unterhalt könne vom Pflichtigen nicht steuermindernd abgesetzt werden - nun, das kann keiner der Eltern. Jedoch haben normalerweise beide ein "halbes Kind" auf der Steuerkarte oder liege ich da falsch?
Sicher, aber wieviel ist das im Vergleich zu dem was man jährlich zahlt! Ich nenne euch mal meine Zahlen. Mein Mann und ich zahlen im Jahr 7200euro Unterhalt
Zitat:
Ich finde es klasse, dass Sie neben den Unterhaltszahlungen noch an den Besuchswochenenden etwas mit den Kindern unternehmen oder gemeinsam in den Urlaub fahren.
Danke, ich finde es als Selbstverständlich, nur leider kommt da zuwenig Anerkennung von der anderen Seite. Man muß sich doch nur mal bei den Jugendämtern oder Gerichten erkundigen wieviel Eltern harmonisch eine Trennung durch machen. Die Kinder stehen doch immer ganz hinten dran oder werden als Waffe benutzt. Ich sehe es bei meinem Mann, der reißt sich regelrecht den A... auf und Madam zickt wo sie nur kann. Mir tut so das Kind leid, aber kann man was dagegen tun? Nein, man kann nur ohnmächtig zusehen.
Zitat:
Mein Ex - und ich rede jetzt ausschließlich von ihm - tut all dies nicht. Selbst Mc.Doof ist nicht drin, Spielzeug für die gemeinsamen Stunden hab ich gekauft und mitgegeben. Beteiligung an Schulausstattung, Kommunion, Zahnspange u.ä. - nix, Pustekuchen! Aber an den Klamotten der Kids (Carbone, Diesel, Hello Kitty) rummäkeln, bis die Kleine weint.
Wie ich bereits schon sagte, schwarze Schafe wird es immer geben, trotzdem sollten Kinder ihren Papa lieb haben dürfen und nicht gegeneinander ausgespielt werden, was ich dir keinesfalls unterstelle!
Es tut mir wahnsinnig leid für deine Kids, ehrlich. Aber ich denke deine Liebe und Fürsorge können vieles wieder gut machen und das wissen die Kinder.
Zitat:
In einem Fall wie von Ihnen geschildert empfinde ich es gerecht, wenn Sie die Hälfte vom Kinderbonus einbehalten und damit ein schönes Wochenende mit den Kindern verbringen. Mein Ex wird es in alkoholische Getränke umsetzen oder mit den Kumpels
Das ist tragisch und nicht in Ordnung! Dann würde ich ihm von der Anrechnung des Bonuses (schreibt man das so? ) nichts erzählen. Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß.
Dir und deinen Kindern alles Liebe.
@ Dipl.-Sozialarbeiter
Das hatte ich gelesen und da steht auf Seite 4 bis Seite 5 Absatz 5:
Zitat:
.....das die Einmalzahlung von 100 euro je Kind für alle Kindergeldberechtigten für das Jahr 2009 weder die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz noch die des jeweils Barunterhaltspflichtigen mindert.
Oder verstehe ich da etwas falsch?
Zitat:
Kinder werden doch schon steuermindernd berücksichtigt (Siehe §§ 62 ff EStG). Diese Steuerminderung nennt sich Kindergeld
Sicher, aber wieviel ist das im Vergleich zu dem was man jährlich zahlt! Ich nenne euch mal meine Zahlen. Mein Mann und ich zahlen im Jahr 7200euro Unterhalt
@ Franz Königs
Zitat:
Eine gesetzliche Bestimmung, aus der sich eindeutig ergibt, dass der Kinderbonus auf den Barunterhalt anzurechnen ist, gibt es nicht.
Da es sich bei dem Kinderbonus um die einmalige zusätzliche Zahlung von Kindergeld handelt, kann die Anrechnung des Kinderzuschlags auf den Barunterhalt aus § 1612b BGB hergeleitet werden, wie in meinem Beitrag vom 06.03.09, 12:25 Uhr, ausgeführt ist.
ein Appell von Familienpolitikern, zu zahlenden Kindesunterhalt nicht zu kürzen:
Oder moralische Keule?
Mit Sicherheit ist es eine moralische Keule, um wieder Schadensbegrenzung zu machen, denn wenn die etwas beschließen dann ohne über ev. Konsequenzen nach zudenken.
Aber das nennt man Politik.
Ich denke mal, es ist ein zweischneidiges Schwert.
Auf der einen Seite kann ich den betreuenden Elternteil, wie z.Bsp. MichaelaT verstehen. Da würde ich mich auch aufregen wenn der Ex die 50euro einbehält.
Aber anderseits sehe ich auch die Seite, in der mein Mann und ich stecken.
Es wird ein leidiges Streitthema bleiben und verhindern werden wir eh nix können.
Ich wünsche mir nur, dass alles gerecht zugeht, für beide Eltern. Aber das wird wohl ein Wunschtraum bleiben. Aber träumen darf man ja noch oder?
auch das klingt ziemlich allgemein, was mit Sicherheit nicht der Fall ist.
Aber ich kann dich sehr gut verstehen, denn mittlerweile denke ich auch ein wenig so. Aber um dieses Denken zu bekommen, muß man in so einer Lage sein. Und wer kennt schon beide Seiten!? Ich durfte sie kennenlernen. erst war ich die Person, die den Sohn allein groß ziehen durfte, der KV sich einen Sch....dreck um seinen Sohn kümmerte und weiterhin nur der Papa auf dem Papier ist. Und um Unterhalt zu sparen, ließ er sich nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit kündigen. Das ist nicht gelogen, das steckte mir sein damaliger Chef. Danach war er 5 Jahre Arbeitslos, ein gesunder und kräftiger Mann mitte 30. Als der Druck vom Arbeitsamt wohl zu groß wurde, suchte er sich endlich einen Job, Aber deswegen zahlt er immer noch keinen Unterhalt, bis heute. Und er geht schon wieder 3 Jahre arbeiten!
jetzt werden sich wohl die Gerichte damit befassen.
Erst als ich meinen jetzigen Mann kennen lernte, der auch eine Tochter aus erster Ehe hatte, lernte ich die andere Seite kennen, und die machte mich noch wütender als die andere Seite, weil man sich mit der ersten Seite irgendwie arrangiert, ich zumindestens. Aber mit der zweiten Seite schaffe ich es nicht mich zu arrangieren und mein Mann ebenso wenig, und das schon seit 6 Jahren.
Es ist eine sch.... Ungerechtigkeit und die wird es leider immer bleiben.
Es ist eine sch.... Ungerechtigkeit und die wird es leider immer bleiben.
LG Lydia
Ja das ist nun mal so... Man weiss leider nie "WEN man sich da ins Boot holt"... Mein Mann und ich sind ja nun auch schon über 12 Jahre zusammen. Er war "das erste Opfer" der Ex... Finde es nur verwunderlich das sie danach noch 4 weitere gefunden hat...
Er war "das erste Opfer" der Ex... Finde es nur verwunderlich das sie danach noch 4 weitere gefunden hat...
das sollten wir mal die Männerwelt fragen warum sie auf solche Frauen hereinfallen bzw. sich diese Art von Frau aussuchen, dabei haben doch andere Mütter auch hübsche Töchter.
Aber wir Frauen sind ja auch nicht anders, wir fallen ja auch auf Möchtegernmann herein. Schließlich haben wir alle schon mal unsere Pleiten erlebt.
Wichtig ist nur, das Mann und Frau daraus lernt.
Aber wie sagt man so schön, man kann nicht mit ihnen und auch nicht ohne sie.
Wenn ich auch nicht Klaus bin, ich wildere hier nicht in fremden Revieren, wenn ich mir hier eine Antwort erlaube....
Zitat:
aber in Steuerklasse III sind doch auch die Kinderfreibeträge eingetragen oder hat diese Angabe keine steuerliche Auswirkung?
Kindergeld ist eine Steuererleichterung, die den Familien bereits innerhalb des Jahres zugute kommt.
Im Rahmen der Abgabe einer Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerberechnung, ob der Kinderfreibetrag in Höhe von 1.932,- € , sowie der Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.080,-€ je Elternteil (§ 32 (6) EStG) eine höhere Steuerentlastung für den Steuerpflichtigen mit sich bringt als das bereits ausgezahlte Kindergeld (§ 31 EStG).
Die günstigere Variante wird veranlagt, in den niedrigeren Einkommenstufen ist es grundsätzlich das Kindergeld, in den höheren der Freibetrag.
Zitat:
Falls der Kinderfreibetrag die Steuer nicht betrifft, woher kommt dann die Abweichung im Netto bei gleichem Brutto (habs ausprobiert im Netz, mit Kindern bleibt netto mehr)?
Das liegt an der Kirchensteuer als Nebensteuer und ggf. am Soli.
auch wenn ich in einem Posting auf Klaus oder Franz antworte bzw. Fragen stelle, freue ich mich über eine Antwort von Dir. Und ganz besonders, wenn Du so gut erklärst - Dankeschön.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,
Michaela
(die mit den Kindern den morgigen Nachmittag in einer mittelalterlichen Schreibstube verbringt *freu*)
Die Zeit rückt näher, der Monat April, noch 2 Tage.
Wann wird wohl der Kinderbonus ausgezahlt _________________ Dieser Beitrag ist unverbindlich und gibt nur die Meinung des Autors wieder.
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