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Verfasst am: 30.03.09, 16:46 Titel: anderen Korekktor wählen ?
hallo erstmal
also ich mache zur zeit das bkfh 1j. in bawü kann ich meinem
fachlehrer verbieten meine abschlussprüfung zu korrigieren
(also ersetzten durch einen anderen ) da er mich und zwar
nur mich sehr unfair benotet (nicht über seine
besch....... witze zu lachen war ein grober fehler meinerseits
bin leider nicht zum ar...kriechen geboren) die prüfung zählt 2/3 der note
kann ich meinem fachlehrer verbieten meine abschlussprüfung zu korrigieren
(also ersetzten durch einen anderen )
Nein, das geht nicht. Laut Berufsschulordnung sind die Fachlehrkräfte für die Korrektur der Prüfungsarbeiten zuständig, allerdings gibt es auch noch einen Zweitkorrektor:
Verordnung des Kultusministeriums
über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsschulen
(Berufsschulordnung)
Zitat:
§ 12
Durchführung der Prüfung
(6) Die Prüfungsarbeiten werden von der Fachlehrkraft der Klasse und von einer weiteren Fachlehrkraft, die der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt, korrigiert und bewertet. [...] Weichen die Bewertungen um mehr als eine ganze Note voneinander ab und können sich die beiden Korrektoren nicht auf eine Note einigen, hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die endgültige Note der Prüfung festzusetzen; dabei gelten die Bewertungen der beiden Korrektoren als Grenzwerte, die nicht über- oder unterschritten werden dürfen
Die zuständigen Fachlehrkräfte werden außerdem vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt:
Zitat:
§ 29
Durchführung der Prüfung
1. Fachlehrkräfte im Sinne von § 12 Abs. 6 sind die vom Vorsitzenden des Prüfungsaus-
schusses bestimmten Fachlehrkräfte einer öffentlichen Schule
Eine "Abberufung" einer Fachlehrkraft auf Antrag sieht die Verordnung nicht vor.
Die konkrete Verordnung für Einjährige Berufsfachschulen dürften von dieser Regelung nicht wesentlich abweichen.
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