Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - anderen Korekktor wählen ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

anderen Korekktor wählen ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
schüler13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 16:46    Titel: anderen Korekktor wählen ? Antworten mit Zitat

hallo erstmal
also ich mache zur zeit das bkfh 1j. in bawü kann ich meinem
fachlehrer verbieten meine abschlussprüfung zu korrigieren
(also ersetzten durch einen anderen ) da er mich und zwar
nur mich sehr unfair benotet (nicht über seine
besch....... witze zu lachen war ein grober fehler meinerseits
bin leider nicht zum ar...kriechen geboren) die prüfung zählt 2/3 der note
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Anton Reiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

schüler13 fragte:
Zitat:
kann ich meinem fachlehrer verbieten meine abschlussprüfung zu korrigieren
(also ersetzten durch einen anderen )

Nein, das geht nicht. Laut Berufsschulordnung sind die Fachlehrkräfte für die Korrektur der Prüfungsarbeiten zuständig, allerdings gibt es auch noch einen Zweitkorrektor:

Verordnung des Kultusministeriums
über die Ausbildung und Prüfung an den Berufsschulen
(Berufsschulordnung)
Zitat:
§ 12
Durchführung der Prüfung
(6) Die Prüfungsarbeiten werden von der Fachlehrkraft der Klasse und von einer weiteren Fachlehrkraft, die der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt, korrigiert und bewertet. [...] Weichen die Bewertungen um mehr als eine ganze Note voneinander ab und können sich die beiden Korrektoren nicht auf eine Note einigen, hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die endgültige Note der Prüfung festzusetzen; dabei gelten die Bewertungen der beiden Korrektoren als Grenzwerte, die nicht über- oder unterschritten werden dürfen


Die zuständigen Fachlehrkräfte werden außerdem vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt:

Zitat:
§ 29
Durchführung der Prüfung
1. Fachlehrkräfte im Sinne von § 12 Abs. 6 sind die vom Vorsitzenden des Prüfungsaus-
schusses bestimmten Fachlehrkräfte einer öffentlichen Schule

Eine "Abberufung" einer Fachlehrkraft auf Antrag sieht die Verordnung nicht vor.

Die konkrete Verordnung für Einjährige Berufsfachschulen dürften von dieser Regelung nicht wesentlich abweichen.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
schüler13
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnelle antwort gruß schüler 13
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.