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Ohne auf die Antwort der Teilnehmerin zu warten, kann man dazu sagen:
Der Vertrag ist gültig, wenn das Vorstandsmitglied, welches ihn abgeschlossen hat, gemäß der Vereinssatzung ausdrücklich alleinvertretungsberechtigt ist - sonst nicht.
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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