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es ist ja verständlich, dass man kurz angebunden ist, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Wenn Sie aber nicht bereit sind, den exakten Wortlaut des Abschnitts der Schulordnung über die elektronischen Geräte hierher zu kopieren, fischen wir alle im Trüben. Oben hatten Sie doch immerhin geschrieben, dass dort steht, dass die Eltern eingezogene Geräte abzuholen haben. Also wird doch dort auch erst mal stehen, dass sie eingezogen werden können, oder nicht?
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