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Ex-Frau bezweifelt richtige Höhe der Unterhaltszahlung

 
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genji
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 22:29    Titel: Ex-Frau bezweifelt richtige Höhe der Unterhaltszahlung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich zahle Unterhalt für meine Tochter.
Meine Ex-Frau möchte nun die Richtigkeit des Unterhaltsanspruches überprüfen und verlangt von mir, dass ich ihr meine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate und meinen letzten Steuerbescheid übermittel.

Ist sie dazu berechtigt, oder muss das von einem Anwalt angefordert werden?

Welches Gesetz mit §§ regelt das?

LG

genji
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 23:26    Titel: Re: Ex-Frau bezweifelt richtige Höhe der Unterhaltszahlung Antworten mit Zitat

genji hat folgendes geschrieben::
Welches Gesetz mit §§ regelt das?

§ 1605 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB (siehe unten) regelt das.

Zitat:
§ 1605 BGB - Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.
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diles
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

auf welcher Grundlage wird denn bezahlt (Urteil, Vergleich, freiwillig)?

wann wurde die letzte Auskunft erteilt?
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genji
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
auf welcher Grundlage wird denn bezahlt (Urteil, Vergleich, freiwillig)?

wann wurde die letzte Auskunft erteilt?


Nach der Düsseldorfer Tabelle.

Noch nie wurde ich nach meinen Einkünften gefragt, ausser beim Urteil von vor 10 Jahren.

LG

genji
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
nie wurde ich nach meinen Einkünften gefragt, ausser beim Urteil von vor 10 Jahren


...dann könnte sich inzwischen etwas geändert haben; das dürfte der Sinn der jetzigen Anfrage sein. Und ja, ...

Zitat:
dass ich ihr meine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate und meinen letzten Steuerbescheid übermittel.

Ist sie dazu berechtigt, oder muss das von einem Anwalt angefordert werden?


...insoweit besteht ein Auskunfts- und Beleganspruch, vgl. Beitrag von Franz Königs.
_________________
Gruß
Peter H.
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