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Verfasst am: 07.10.04, 19:39 Titel: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente
Hallo, etwas ungewöhnlich wird meine Frage anmuten.........
Wenn ich vom 400€ Job auf Teilzeit umsteige, muß ich dann auch noch einmal Krankenkassenbeiträge und in die Rentenversicherung einzahlen?
Jedenfalls erhöht sich meine Rente (297€) nicht mehr, weil ich das Rentenalter erreicht habe.
Beiträge zur Krankenkasse werden von der Rente abgezogen.
Wäre dankbar für eine kompetente Antwort...................
flambee
Verfasst am: 07.10.04, 21:22 Titel: Re: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente
flambee hat folgendes geschrieben::
Wenn ich vom 400€ Job auf Teilzeit umsteige, muß ich dann auch noch einmal Krankenkassenbeiträge und in die Rentenversicherung einzahlen?
Jedenfalls erhöht sich meine Rente (297€) nicht mehr, weil ich das Rentenalter erreicht habe.
Beiträge zur Krankenkasse werden von der Rente abgezogen.
Rentenbeiträge: muß nur der Arbeitgeber seine Hälfte zahlen (sofern sich die Regelung nicht geändert hat, es gab da mal Streit dazu).
Krankenkasse: ja, hier zählt das gesamte beitragspflichtige Einkommen bis zur Bemessungsgrenze, und dazu gehören Renten und Löhne. Die Überlegung "ich bin doch schon versichert" taucht hier zwar oft auf, aber bis jetzt ist eben der Beitrag noch auf das Gesamteinkommen zu beziehen und steigt deshalb bei höherem Einkommen.
Verfasst am: 08.10.04, 07:08 Titel: Re: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente
Das ist so nur dann richtig, wenn Sie schon 65 sind. Denn bei Bezug einer Vollrente vor dem 65. Lj. darf man nur bis zu 345 € dazuverdienen. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Verfasst am: 08.10.04, 07:26 Titel: Re: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente
Hallo,
natürlich bin ich über 65, deshalb auch Vollrente...............
Das sich die KK-Beiträge erhöhen mit größerem Einkommen, habe ich gecheckt; aber was ist mit der Rentenversicherung?
Gruß
Flambee
Verfasst am: 08.10.04, 08:38 Titel: Re: von Geringfügig auf Teilzeit bei Vollrente
Als Bezieher einer Altersvollrente sind Sie in der RV versicherungsfrei (in der Arbeitslosenversicherung auch, glaube ich), d.h. von Ihrem Gehalt werden keine Arbeitnehmeranteile abgezogen. Der Arbeitgeber muss seinen Anteil aber trotzdem bezahlen. Dieser Anteil kommt Ihrer Rente nicht mehr zugute, es ist eher eine Art "Schutzgebühr", damit er nicht nur noch Altersvollrentner beschäftigt. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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