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meine Freundin (Studentin) hat kürzlich (2005) ein eigenes Gewerbe angemeldet (Internetshop), soweit so gut. Allerdings hat Sie bereits vor der Gewerbeanmeldung (2004) Einnahmen aus Verkäufen erzielt, welche bisher noch nicht angegeben wurden (Privatverkäufe ohne Rechnung).
Um allerdings im Zuge der Gewerbeanmeldung "sauber" zu bleiben, würde Sie gerne die damaligen Einnahmen nun versteuern, also in der Einkommenssteuererklärung für 2004 angeben. Normalerweise würde Sie keine Steuererklärung abgeben, da Sie als Studentin kein festes Einkommen hat. Ist das überhaupt irgendwie möglich, rückwirkend Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit zu versteuern, ohne damals ein Gewerbe angemeldet zu haben? Ich denke, dass es zuviele Verkäufe waren, als das man noch von Privatverkäufen ausgehen könnte, wenn auch die Grenze fliessend ist.
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Welche Strafen oder Geldbußen könnten wohl verhängt werden, wenn man dem Finanzamt mitteilt, dass bereits vor der Gewerbeanmeldung Geld damit verdient wurde? Kann man die Gewerbeanmeldung nach Versteuerung des Gewinns vorverlegen? Bin gespannt auf Eure Antworten.
Ein paar Geschäfte vor Gewerbeanmeldung wird das FA weniger interessieren. Wenn die Tätigkeit im Vorjahr schon stattfand und nicht gemeldet wurde, könnte man intensiver diskutieren.
Einfach dort melden, klarstellen, dass man nur aufgrund des guten Erfolges eine nachhaltige Tätigkeit draus machte und gut ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Danke für die schnelle Antwort.
Das ist eben die Frage, ob man es einfach so dem Finanzamt melden kann, ohne eine saftige Geldbuße zu bekommen. Da die Einnahmen 2004 waren, hätte Sie ja für die Steuerklärung dieses Jahr noch Zeit, nur die Gewerbeanmeldung kam eben zu spät.
Ich denke, dass die meisten Gewerbetreibenden Ihr Gewerbe erst dann anmelden, wenn abzusehen ist, dass es auch erfolgreich ist. In Ihrem Fall war es genauso, nur hat Sie meiner Meinung nach zu lange mit der Anmeldung gewartet, da in den letzten Monaten vor der Gewerbeanmeldung doch ein guter Gewinn zusammen kam.
Und wenn nun zusätzlich zur Versteuerung des Gewinns noch eine Geldstrafe aufgrund eines damals nicht angemeldeten Gewerbes auferlegt werden würde, würde es finanziell kritisch werden.
Daher wäre es super, wenn vielleicht jemand Ahnung hat, wie hier die Strafen aussehen würden oder ob es überhaupt eine gibt.
Ah, Mißverständnis - Ich glaube Ihnen fehlt eine Information:
Die Aufnahme eines Gewerbes ist zwar den Finanzbehörden anzuzeigen. Die Anmeldung beim Gewebeamt "gilt" aber als Anzeige, da das Gewerbeamt diese Information automatisch dem Finanzamt mitteilt (so wie diversen anderen Einrichtungen).
Die in Frage kommenden Vorschriften sind § 379 und § 138 Abgabenordnung.
Theoretisch ist die Aufnahme des Gewerbes spätestens einen Monat nch dem Ereignis vorzunehmen. Theoretisch: Geldbuße bis 5000 €. Praktisch: Wenn es nur einige wenige Monate sind, die Steuern sauber erklärt werden und nichts weiteres vorliegt, ist es eher wahrscheinlich, dass nichts passiert. Die 5000 € sind zudem Obergrenze. Bei einem Nebengewerbe ds wie bei Internetauktionshaus [Name geändert] - Händlern oft der Fall mit geringem Umsatz und gelegentlichen Geschäften vorankriecht, wäre die Buße nicht in der Nähe dieses Wertes. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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