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Flugzeiten Änderung Linienflug
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Hannover10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 06:27    Titel: Schon klar Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Nochmals: ob und sofern und wenn er es ist, war der Beförderungsvertrag nur für die Beförderung von A über B nach C, nicht aber über nachgelagerte, der Fluggesellschaft nicht bekannte und nicht bei ihr gebuchte Leistungen. Somit meine ich auch, dass hier die Fluggesellschaft keine Schadenersatzpflicht trifft.


Es geht mir weniger um die "Folgeprobleme", also um Folgebuchungen.
Entscheidend ist eben die Frage:
Darf die Airlline, die Beförderung von A nach B schuldet (über C lassen wir mal außer acht, weil mir auch dies egal ist, d.h. welcher Ort C ist, mir kommts nur auf die Zeit an) den Fluggast einfach auf eine Ihr beliebige Maschine umbuchen - und dabei massiv die Flugzeiten ändern -, wenn gleichzeitig noch mind. eine andere Maschine fliegt, die der ursprünglichen Buchung sehr nahe kommt.
Oder anders: darf die Airline Ihre wirtschaftlichen Überlegungen über die Belange des Fluggastes stellen, obwohl sie den ursprünglichen Vertrag nicht einhalten kann ?

Es kommt m.E. auch nicht auf die Entgeldlichkeit an. Pacta sund servanda, welche Form der Vertrag auch haben mag.
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 07:21    Titel: Re: Schon klar Antworten mit Zitat

Hannover10 hat folgendes geschrieben::
[Darf die Airlline, die Beförderung von A nach B schuldet (über C lassen wir mal außer acht, weil mir auch dies egal ist, d.h. welcher Ort C ist, mir kommts nur auf die Zeit an) den Fluggast einfach auf eine Ihr beliebige Maschine umbuchen - und dabei massiv die Flugzeiten ändern -, wenn gleichzeitig noch mind. eine andere Maschine fliegt, die der ursprünglichen Buchung sehr nahe kommt.
Oder anders: darf die Airline Ihre wirtschaftlichen Überlegungen über die Belange des Fluggastes stellen, obwohl sie den ursprünglichen Vertrag nicht einhalten kann ?

Es kommt m.E. auch nicht auf die Entgeldlichkeit an. Pacta sund servanda, welche Form der Vertrag auch haben mag.


ich meine konkret zu dieser Frage - ja - weil es sich um ein Flugticket von Bonusmeilen handelt und die an diesem System teilnehmenden Personen Kenntnis davon haben, das es je Maschine nur eine gering begrenzten Anzahl von Plätzen dafür gibt.

Da es weder für dich noch für mich im Moment beweisbar ist, dass
a) die ursprünglich gebuchte Anschlussmaschine auch tatsächlich fliegen wird (die "reine" Anwesenheit in Computersystemen ausgenommen im System der fliegenden Gesellschaft selbst, stellt auch dafür noch keinen konkreten Punkt dar)
b) selbst wenn diese Maschine tatsächlich flöge, nicht eine Änderungen der buchbaren Klassen = Plätze für Bonusmeilentickets vorgenommen wurde.

Fragen, die im Raum stehen und nur gerichtlich geklärt werden können:

a) da ja die Flugplanänderung im voraus bekannt wurde,
aa) ist die Fluglinie schadenersatzpflichtig, obwohl die Möglichkeit einer Umbuchung
bestand/besteht?
ab) unter welchen Voraussetzungen kann sie vom Vertrag zurück treten? -->AGB?

b) gilt die Flugplanänderung als "neues Angebot" und muss daher nicht angenommen
werden --> siehe Frage ab)

c) welche genauen Bestimmungen gelten für dieses Bonussystem?

So glaube ich, werden wir hier wohl kaum im Forum die ganz korrekte Antwort finden bzw. geben können, weil hier zu viele Fragenkomplexe eine Rolle spielen.

Praktisch heißt das wohl für dich:
a) akzeptieren
b) nicht akzeptieren und mittels Anwalt die ursprüngliche Buchung durchsetzen

bei b) bleibt halt dann die Frage, ob es sich zeitlich noch ausgeht oder ob die Sache so enden wird, dass die Fluglinie zwar in irgendeiner Form schadenersatzpflichtig wird, du aber letztendlich nicht fliegen kannst, weil keine Alternativplätze mehr vorhanden sind.. Daraus ergibt sich die abschließende Frage meinerseits: was ist dir mehr wert: eine durchaus hinterfragenswerte Sachlage bis zum (bitteren) Ende ausfechten oder lieber Urlaub machen?

Alles Gute
Peter
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Hannover10
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 12:37    Titel: Ergebnis Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte nochmal schnell über das Ergebnis berichten:
Nachdem man sich seitens der Airline auch gegenüber einem Anwaltsschreiben mit Fristsetzung taub stellte, habe ich dort nochmals angerufen(endlich eine Vorgesetzte) und erfahren, daß man dort bereits seit dem 21.03, also 4 Tage nach der Änderung wußte, daß man mich nur auf diesen Flug verweisen wird, keinen anderen !
Wir hatte ein nettes Gespräch und irgendwie ist dann rausgekommen, daß so etwas Verkaufsstrategie ist. D.h. sie wußten, daß ich recht habe und sie durchaus Ärger bekommen können, haben aber versucht es mir zu verkaufen.

Das Gespräch endete damit, daß ich mitgeteilt habe, daß ich nunmehr einen anderen Flug gebucht habe (Airline befand sich bereits in Verzug) und die Mehrkosten (rd. 900,- € pp) gerichtlich gegen sie geltend machen werde.

1 Woche später erhielt ich einen Anruf, daß man versuchen werde, die Direktmaschine zu bekommen.
Ergebnis, eine weitere Woche später - einen Flug über einen anderen Zwischenstopp, welcher aber zu fast identischen (geplanten) Zeit am Ziel ist !!!
Das habe ich akzeptiert (auf mehr hatte ich ja auch kein Anrecht) und mittlerweile bereits die Tickets in der Hand.

Es lonht sich also ein wenig zu fighten !!
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nce
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 01.06.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja interessant! Danke für die Mitteilung.
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