Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
habe hier mal ein für mich äusserst wichtiges Anliegen wäre nett wenn ich dieses Gewissenhaft beantwortet bekäme.
Vor einiger Zeit wurde ich vom Landesgericht in Berlin verurteilt weil bei mir eine Hausdurchsung stattfand und man Drogen gefunden hat. Soweit so gut die Strafe habe ich aktzeptiert. (wobei sie ziemlich teuer wurde)
Nun erhielt ich einen Brief vom Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten.
In diesem geht im allgemeinen hervor das im Interesse der Verkehrssicherheit nur Personen am Strassenverkehr teilnehmen dürfen bei dennen keine Bedenken an der körperlichen und geistigen Eignung zum führen von Kraftfahrzeugen besteht.
Bei meiner Vernehmung gab ich an das ich LSD zur entspannung und Ectasy Pillen auf Partys nehme , auf Partys wo richtig was los ist.
Verurteilt wurde ich wegen unerlaubten Erwerbs und unerlaubten Handeltreiben wobei ( mal anmerk ) ich nie Handel betrieb diese Schlussvolgerung zogen die Beamten aus anderen Gründen.
Nun um zum Punkt zu kommen,, nun soll ich meinen Führerschein abgeben zudem eine 3monatige Therapie sowie eine einjährige Entgiftung nachweisen.
Meine Frage wäre also ist dies alles rechtens so oder versuchen die Herren Beamten mich hier nur nochmal zu piesaken? Ich bekam Zeit mich bis zum 14.04.05 schriftlich dazu zu äussern.
Was also kann man da am besten Schreiben damit es überzeugt das ich nie unter Drogeneinfluss am Strassenverkehr teilnahm und auch nie teilnehmen würde.
PS: Es sei noch erwähnt das ich gar kein eigenes Auto bzw Kraftfahrzeug im allg. besitze.
mfg
und danke im vorraus für eventuell hilfreiche Beiträge _________________ P.d-M.
Hi
das eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist, hast du sicherlich gelesen!!!
Das Verhalten der Behörde ist nicht zu beanstanden, da bei Drogenkonsum grds. davon ausgegangen werden kann, dass eine Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz vorliegt.
Mich wundert, dass die keine MPU angeordnet haben.
Nach § 46 der Fahrerlaubnis -Verordnung ist der Führerscheinentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde auch ohne eine vorhergehende MPU in Ordnung, du kannst natürlich dagegen klagen.
Und wieder mal das alte Lied:
del Pierro hat folgendes geschrieben::
Bei meiner Vernehmung gab ich an das ich LSD zur entspannung und Ectasy Pillen auf Partys nehme , auf Partys wo richtig was los ist.
Wunderbar ohne Anwalt geplaudert und so richtig alles klar gemacht...
das eine Rechtsberatung nicht erlaubt ist, hast du sicherlich gelesen
@ HaWeThie:::
na hätte ich dies gelesen wäre dieser beitrag nicht entstanden
aber danke für die info
von: DMuck
Wunderbar ohne Anwalt geplaudert und so richtig alles klar gemacht
@ DMuck:
nun sagen wir mal so es war einfach nicht genug Geld vorhanden um einen Prozess zu finanzieren zudem fühlte ich mich eigentlich recht sicher.. wer rechnet auch damit das soetwas einem wirklich mal zu Hause auf den Pelz rückt.(zumal ich nur Konsument war)
aber wie wäre denn alles abgelaufen wenn ich einen Anwalt genommen hätte? _________________ P.d-M.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.