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Verfasst am: 13.04.05, 18:03 Titel: ARB 75, wer kennt sich aus???
Hallo Forenteilnehmer!
A hat bei der Advocard V im Jahre 2001 eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Nach Schadensfall sollte nun plötzlich nach der ARB 75 geregelt werden.
Da der Vertrag im Jahre 2001 abgeschlossen wurde, müßte da nicht die ARB 2000 Grundlage für den Vertrag sein? A hat leider den Vertrag (Police) durch den Umzug verloren.
Was ist überhaupt ARB 75, ist diese noch gültig?
Wenn dem Vetrag die ARB 75 zugrunde lagen ist es o. k.. Es ist aber anzunehmen, da dem Versicherer ja nicht bekannt ist, das sie die Unterlagen nicht mehr haben. Die Bedingungen verlieren nicht automatisch eine Gültigkeit, wenn neue am Markt sind.
Am besten Sie verlangen eine Policenkopie vom Versicherer. Dann haben Sie die Unterlagen wieder vollständig. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Verfasst am: 13.04.05, 22:40 Titel: Re: ARB 75, wer kennt sich aus???
KeepSmile hat folgendes geschrieben::
Da der Vertrag im Jahre 2001 abgeschlossen wurde, müßte da nicht die ARB 2000 Grundlage für den Vertrag sein? A hat leider den Vertrag (Police) durch den Umzug verloren.
A kann eine Kopie der Versicherungspolice beim Versicherungsunternehmen anfordern.
Das Versicherungsunternehmen ist zur Herausgabe von Abschriften gesetzlich verpflichtet.
folgendes gefunden:
Je nach Versicherungszweig bezeichnet man die AVB´s dann AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen), ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) usw. Ergänzt werden diese vielfach durch das Jahr, indem diese Bedingungen zum ersten Mal ihre Gültigkeit erhalten haben. So sind die ARB 75 seit 1975 gültig und wurden 1994 durch die ARB 94 abgelöst, diese im Jahr 2000 durch die ARB 2000.
das bedeutet doch, dass die ARB 75 im Jahre 2000 durch die ARB 2000 abgelöst wurden.
Die ARB 75 ist somit seit 2000 vielmehr schon früher seit 1994 nicht mehr gültig.
Ist das richtig so??? Wer kann mir das bestätigen?
Korrekt ist, dass Allgemeine Versicherungsbedingungen gelegentlich in neueren Versionen auf den Markt kommen. Das bedeutet aber nicht, dass die alten Versionen damit ungültig werden.
Erstens: ein Vertrag wird zu bestimmten Bedingungen abgeschlossen, und die behält er solange, bis er durch Ersatzantrag geändert wird.
Zweitens: Auch wenn neue Bdingungsversionen auf dem Markt sind, heißt das nicht, dass der Versicherer diese neuen Bedingungen anwenden MUSS. Es ist möglich und zulässig, dass der Versicherer auch nach 2000 noch die ARB 75 anbietet. Wenn der VN den Antrag zu diesen Bedingungen unterschreibt, dann hat er das ja so akzeptiert. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
möglicherweise hat dein Versicherungsvertreter noch ein Exemplar der alten Versicherungsbedingungen im Schrank liegen; wenn nicht, sind die Bedingungen jederzeit beim Versicherer erhältlich. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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