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hallo, ich habe eine urlaubsbekanntschaft aus der ukraine bei einem treffen in ägypten des diebstahl angezeigt. die anzeige habe ich am zweiten tag nach der ankunft in deutschland aufgegeben, kann ich diese anzeige zurückziehen, bis wann geht das, muss ich die rücknahme begründen? danke für die schnelle antwort... _________________ lenny
jeder kann so viele Threads eröffnen, wie viele er möchte;
wenn FDR was dagegen haben, dann machen die das schon regeln;
Einfach mal die Forenregeln lesen - Das ist "kluger Gedanke Nr. 8" - übersetzt als "KEINE CROSSPOSTINGS BITTE!" _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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