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recht.de :: Thema anzeigen - Maske von SEK / KSK, etc. abziehen: erlaubt?
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Maske von SEK / KSK, etc. abziehen: erlaubt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.04.05, 12:33    Titel: Maske von SEK / KSK, etc. abziehen: erlaubt? Antworten mit Zitat

Wenn in meiner Nachbarschaft irgendeiner Menschen in Geiselnahme nimmt, und ich gehe da zufällig vorbei, und möchte wissen, wie ein Polizist mit Maske aussieht;

ich ziehe dabei die Maske ab, und die Special Einheit ist nicht mehr "undercover";

meine Frage:
Ist das Abziehen von Masken von Special Einheiten irgendeine STraftat oder auch Ordnungswidrigkeit?

(ist zwar komisches oder auch krankes Szenario, aber egal Winken
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flip
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

jede wette, dass sie nicht mal in die nähe des kopfes kommen? :)
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 15:23    Titel: Re: Maske von SEK / KSK, etc. abziehen: erlaubt? Antworten mit Zitat

arzthaftungsfrage hat folgendes geschrieben::
Wenn in meiner Nachbarschaft irgendeiner Menschen in Geiselnahme nimmt, und ich gehe da zufällig vorbei, und möchte wissen, wie ein Polizist mit Maske aussieht;

ich ziehe dabei die Maske ab, und die Special Einheit ist nicht mehr "undercover";

meine Frage:
Ist das Abziehen von Masken von Special Einheiten irgendeine STraftat oder auch Ordnungswidrigkeit?

(ist zwar komisches oder auch krankes Szenario, aber egal Winken


Achso, Sie wollten sich also neben den Polizisten im SEK-Einsatz stellen, ihm mit dem Finger im Ohr rumbohren und ihn dabei fragen "Störe ich?" oder was?
Dazu fällt mir eigentlich nur noch ein einziger Link ein: http://kaplan.rult.de/ (Ein Herz für Entmündigte)
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Diese frage finde ich schon Merkwürde.


Ich selber habe sowas nie Erlebt oder gesehn, das einer bei den Spezialheinheit die Maske abgezogen hat.

Ob es sowas Konsequenzen hat mag ich noch bezweifeln.

Probier es mal aus dann weist du Bescheid Winken
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Mfg Skayritera Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.04.05, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

es kann ja auch sein, dass ich eine Geisel bin und eine Special Einheit mich rettet;
dann mache - will ja sehen wie der Retter aussieht- seine Maske runterziehen;

so abstrakt ist das Szenario nun wirklich nicht
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, das ist es.

Es gibt keinen Straftatbestand "SEK-Mütze abziehen", also müsste man etwas konstruieren. Vielleicht fühlt sich der Beamte ja in seiner körperlichen Unversehrtheit verletzt oder er wittert einen Angriff auf seinen Besitz etc.
Da hilft wohl nur ausprobieren. Wenn was rum kommt, würde ich mich um eine Kopie des Bußgeldbescheids/Strafbefehls/Gerichtsurteil freuen.
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DMuck
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

arzthaftungsfrage hat folgendes geschrieben::
es kann ja auch sein, dass ich eine Geisel bin und eine Special Einheit mich rettet

Nicht wenn sie dich kennt, resp. deine abstrusen Gedankengänge.
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sabahueho
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 261

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
Diese frage finde ich schon Merkwürde.


Nicht nur diese. @arzthaftungsfrage hatte schon mehrere solcher merkwürdigen, aus meiner Sicht realitätsfremden, Fragen und es werden sicher noch einige folgen.
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bryntroll
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir echt nur eins ein:

http://www.rasputin.de/Chirurg/index.html

Frag hier doch mal nach Hilfe.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::

Da hilft wohl nur ausprobieren. Wenn was rum kommt, würde ich mich um eine Kopie des Bußgeldbescheids/Strafbefehls/Gerichtsurteil freuen.


Und ich würde gerne die Nahaufnahmen vom Gesicht mit den Blutergüssen darauf sehen, falls dem Beamten dabei die Hand ausrutschen sollte Sehr glücklich
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ob der Beamte dann straffrei handelt...?
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe stark davon aus, denn im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Abwehr eines Angriffes, müßte dies doch vermutlich das einfachste Mittel sein, oder ? Sehr glücklich
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern die Anonymität eines SEK-Beamten ein schützenswertes Rechtsgut ist, wohl schon. Winken
(Ich liebe solche Diskussionen)
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 19:53    Titel: Antworten mit Zitat

Wer redet hier von schützenswerten Identitäten, ich werte Griffe mit überhöhter Geschwindigkeit mittels Hand in Richtung Gesicht, als Angriff auf die körperliche Unversehrtheit. Winken
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, das macht es natürlich einfacher.
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