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Versicherung abgeschlossen ohne Einverständnis...
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Pierre-Lachaise
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 20:20    Titel: Versicherung abgeschlossen ohne Einverständnis... Antworten mit Zitat

... Erklärung seitens des Kundes. Kann passieren, ist passiert, ist mittlerweile geklärt aber nur möchte ich gern wissen, was der Vermittler da so gemacht hat, ob er da selbst dafür gerade stehen muss oder der Versicherer? Trägt sowas eine Name, Betrug oder ähnliches?
Und warum arbeitet der Vermittler nicht mehr bei diese Versicherung Lachen ?

Pierre
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wie bitte? Ich habe keine Checkung, worum es hier geht.
Grüße Thom
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Pierre-Lachaise
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann...

Bei der Überprüfung seiner Unterlagen stellt Kunde A fest dass ein Betrag von Versicherung X abgebucht wird, der sich auf eine Police bezieht, die nie abgeschlossen wurde. Diese Produkt existiert zwar, der Kunde hat aber weder was unterschrieben, noch wusste er (bis er bei der Agentur anrief) um was es da ging.
Die Agentur räumt Fehler (seitens des ex-Mitarbeiters!) ein, die Beiträge werden im vollen Umfang zurückerstattet. So weit so gut, aber war das ein Fehler, oder vielleicht Betrug?
Beim recherchieren habe ich festgestellt, dass sowas eine ziemlich verbreitete Methode von Aussendienstler ist, dass die Versicherung es duldet (vielleicht Ungewissheit?) bis die Sache ans Licht kommt, aber dass sie dann gegen den Mitarbeiter nichts unternimmt. Er muss halt seine Prämie zurückzahlen und gehen, aber rechtliche Schritte werden nicht eingeleitet (aus Angst von Skandal?)

So besser cher Thom?

Was meint Ihr, hat jemand solche Erfahrung schon machen müssen?

Gruß
Pierre
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cher Pierre-Lachaise(was heist eigentlich "cher", ich kann kein franzsisch)
Du must zugeben das das besser ist oder?!
Der Vertreter nach §84 HGB darf ohne Kundenunterschrift natürlich keine Verträge abschließen. Betrug wäre es, denke ich, wenn er die Unterschrift fälscht. Da mögen die Anwälte posten. Ist der Antrag nur vom Vermittler unterschrieben, hat die Gesellschaft was falsch gemacht. Anders ist es bei einem Makler mit entsprechender Vollmacht, sei es schriftlich als Maklervertrag oder mündlich. Der Makler kann dann auch Verträge eindecken.
Grüße Thom
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Pierre-Lachaise
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mmm... aber es war kein Makler. Ob der Vermittler die Unterschrift gefälscht hat, werde ich wohl nie erfahren, die Gesellschaft zahlt lieber zurück wie gesagt, um zu vermeiden, denke ich, dass der Kunde Anzeige erstattet.
Die "untergejubelte" Versicherung hat ganz niedrige Monatsbeträge, so dass dem Kunde kein große Schaden entsteht, ich habe den Verdacht, dass dies kein Einzelfall ist, stellen wir uns vor, es sind mehrere Dutzend von Kunde betroffen. Wenn sie sich zusammenschließen würden um eine, wie heißt das, gemeinsame (?) Anzeige zu erstatten, da würde die Gesellschaft alt aussehen... erst recht wenn man an die Presse geht...
Mfg
Pierre
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

@Thom: "Cher Thom" heißt "Lieber Thom", wird als Briefanrede benutzt.

@Pierre der Stuhl (Winken): Warum lässt sich Person A nicht einfach eine Antragskopie kommen? Da muss doch eine Unterschrift von ihr drauf sein...? Oder vielleicht doch eine gefälschte? Wäre ja mal interessant. Zur Info: Die Zentrale der jeweiligen Gesellschaft verfilmt die Anträge normalerweise und bewahrt sie dann auf.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich hat ein ehem. Versicherungsvertreter betrogen, seinen eigenen Arbeitgeber wohl gleich noch mit.
Ich denke nicht, daß eine Betrugsanzeige gegen die Versicherungsgesellschaft Sinn macht, die werden das mit Sicherheit nicht bewusst gemacht haben.

Verlangen Sie die Erstattung aller eingezogenen Versicherungsprämien nebst Zinsen.
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Pierre-Lachaise
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ja nee es ist alles schon im Gang, habe schon mit dem Agentur-Chef telefoniert, da habe ich von der "Entlassung" seines Vermittlers erfahren, die Integrität vom Chef stelle ich nicht im Frage (auch nicht die der Gesellschaft), die Beiträge werden zurückerstattet, das habe ich zwar noch nicht schriftlich aber ich glaube schon dass alles glatt laufen wird (fast hätte mir der Mann am telefon leid getan, aber nur fast, schliesslich ist er Versicherungsverkäufer Sehr glücklich )
Das mit der Kopie ist ne gute Idee, denn zu den Betrug kommt warscheinlich dann Urkundefälschung hinzu! Ich weiß was ich mache: ich erstatte Anzeige, schalte ich einen Anwalt ein, lasse die Rechtsschutz dafür aufkommen (selbe Gesellschaft!) dann kann ich die auch kündigen Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich euh, pardon, ist mir so ausgerutcht...

Im ernst, die Summe ist zu lächerlich, ein 4stellige Betrag, darunter 2 hinter der Komma! Und auf die Zinsen kann ich verzichtern, da bleibt der Betrag nur hinter der Komma Winken

Danke für die Hinweise, ich recherchiere weiter über dem Thema, ich kenne da einen Insider, der wird mir vieles erzählen über solche fragliche Methoden...
Gruß
Pierre (Pariser Friedhof)
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Thom hat folgendes geschrieben::

Der Vertreter nach §84 HGB darf ohne Kundenunterschrift natürlich keine Verträge abschließen.


Das mußte mal der lieben Vertreterschaft erzählen, da draußen in der großen weiten Welt @ Thom.
Wieviele Bestandskunden rufen nur kurz an und haben keine Zeit für nen Termin, gerade beim Kraftgeschäft.
Kommt ein Vermerk auf den Antrag wie telefonisch abgesprochen mit VN und das Ding wird policiert.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

Jha jha Hamster die Praxis und das Recht. Ich, auch wenn ich in einer kleinen Einöde lebe, kenne diese Praxis. Nur hat Sie keine rechtliche Grundlage. Oder vieleicht belehrt mich mal wieder jemand!? Ich nehme, wie immer, Rat gerne an. Wieso wird der Makler eigentlich immer nach Kundenvollmacht gefragt? Ich kenne das von einer mir gut bekannten Gesellschaft so, das der Kunde dem Vertreter auch so eine Art Vollmacht ausstellt. Dann hätte das auch Hand und Fuß.
Beste Grüße Thom
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kommt es gelegentlich vor, dass ein Antragsformular nicht vom Antragsteller unterschrieben ist, sondern "im Auftrag" vom Vermittler.

Ich kenn es aus meiner täglichen Praxis so, dass der Versicherungsschein ausgefertigt wird wie beantragt und mit Einverständniserklärung an den VN gesandt wird. Der VN soll die Einverständniserklärung dann unterschrieben zurücksenden.

Dann haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen: die Übersendung der Police durch den Versicherer ist der Antrag, die Rücksendung der Einverständniserklärung ist die Annahme des Antrages.

Aber ich denke, dieser Fall liegt bei Pierre-Lachaise nicht vor; sondern hier scheint es sich tatsächlich um Unterschriftsfälschung zu handeln. In diesem Fall würde ich auch von einem Strafantrag gegen den Vermittler nicht zurückschrecken.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Pierre-Lachaise
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Habe heute einen Brief von Versicherung bekommen, in dem steht, dass die Versicherung ab Beginn aufgehoben wurde... Beitragsabrechnung liegt bei, ich zitiere
"aus der Versicherung ist ein Guthaben entstanden" Mit den Augen rollen schöne Formulierung...
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kav
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Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

sei es, ob es um abschlüsse oder um mehrjahresverlängerungen ohne kundenunterschrift geht, werde ich, wie kürzlich geschehen, auch zukünftig in jedem einzelfall zusätzlich eine beschwerde bei der bundesanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht einreichen.

diese machenschaften sind mir schon lange ein dorn im auge. solange aber niemand etwas dagegen unternimmt bzw. dies duldet, wird sich auch nix bessern. für was haben wir schliesslich das amt?! wie soll sich sonst der ruf der branche bessern?!

ich kann daher nur zur revolte animieren...
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wir werden doch nicht etwa hier nen zweiten Allianz Maier unter uns haben ? Sehr glücklich
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hamster,
da ist es wieder mal, das Thema.
Praxis und Recht, zwei weit auseinanderliegende Pole. Nur die rechtlich falsche Praxis wegen deren Verbreitung als Recht zu bezeichnen geht denke ich nicht.
Der Maier den ich kenne war übrigens bei der Hamburg- Mül....mer. War er auch bei Allianzenz? Alles in allen eine schöne Beleidigung!
_________________
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