Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wohnflächenberechnung für Nebenkosten: Hobbyraum???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wohnflächenberechnung für Nebenkosten: Hobbyraum???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kuechli
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 11:31    Titel: Wohnflächenberechnung für Nebenkosten: Hobbyraum??? Antworten mit Zitat

Liebe Forumleser - ich benötige Unterstützung!
Ich besitze einen Hobbyraum im Kellergeschoss unseres Hauses. Dieser ist auch als Hobbyraum im Grundbuch eingetragen.
Nun verlangt eine unserer Mietparteien, dass dieser Hobbyraum in die Gesamtwohnflächenberechnung unseres Hauses einfliesst und die Betriebskosten entsprechend umgelegt werden.
Meines Erachtens ist das nicht richtig, da die Betriebskosten ja ausschliesslich für Wohnflächen gelten.
Strom und Heizung zahle ich separat für diesen Hobbyraum, nur die allgemeinen Nebenkosten zu zahlen...es ist schliesslich nur ein Hobbyraum.
Ich habe bereits verzweifelt alle möglichen Gesetze durchwühlt, finde aber keine "schlagkräftige" Begründung - bitte bitte: falls jemand dazu eine aussagekräftige Antwort hat, am liebsten inklusive Gesetz - dann wäre ich hocherfreut! DANKE!
Nach oben
Jenny
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 10:00    Titel: Re: Wohnflächenberechnung für Nebenkosten: Hobbyraum??? Antworten mit Zitat

kuechli hat folgendes geschrieben::
Liebe Forumleser - ich benötige Unterstützung!
Ich besitze einen Hobbyraum im Kellergeschoss unseres Hauses. Dieser ist auch als Hobbyraum im Grundbuch eingetragen.
Nun verlangt eine unserer Mietparteien, dass dieser Hobbyraum in die Gesamtwohnflächenberechnung unseres Hauses einfliesst und die Betriebskosten entsprechend umgelegt werden.
Meines Erachtens ist das nicht richtig, da die Betriebskosten ja ausschliesslich für Wohnflächen gelten.
Strom und Heizung zahle ich separat für diesen Hobbyraum, nur die allgemeinen Nebenkosten zu zahlen...es ist schliesslich nur ein Hobbyraum.
Ich habe bereits verzweifelt alle möglichen Gesetze durchwühlt, finde aber keine "schlagkräftige" Begründung - bitte bitte: falls jemand dazu eine aussagekräftige Antwort hat, am liebsten inklusive Gesetz - dann wäre ich hocherfreut! DANKE!


Du hast schon recht, der Hobbyraum ist keine Wohnfläche. Der Nachbar redet Quark. Versuch doch mal bei google was darüber rauszukriegen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 11:12    Titel: Re: Wohnflächenberechnung für Nebenkosten: Hobbyraum??? Antworten mit Zitat

Welche Höhe hat der Raum? Mindestwohnraumhöhe steht in der Bauordnung
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 19:00    Titel: Nebenkosten berechnen sich nach MEA Antworten mit Zitat

Es ist egal, ob es sich um Wohnfläche handelt oder nicht. Auch die Raumhöle ist egal.
Die meisten Nebenkosten sind gemäß MEA (Miteigentumsanteile) aufgeteilt. Sie zahlen also entsprechend Ihren 1.ooo stel Miteigentumsanteil - und zwar unabhängig davon, wieviel m² Wohnfläche Sie haben. Die MEA sind zwar i.d.R. an Wohnfläche angelehnt, aber sie müssen es nicht.
Ausnahme sind lediglich die Heizkosten, d.h. wenn Sie im Hobbyraum Heizkörper haben, die an die Zentralheizung angeschlossen sind, so zählen diese m² natürlich zur Heizfläche dazu. (Heizfläche ist übrigens nicht gleich Wohnfläche).
Die Heizkosten werden gemäß Heizkostenverordnung mit 50:50 bis max. 70:30 zwischen Verbrauch und Fläche umgelegt.
MfG
Lucky
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.