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Nachschreibe-Klausur!

 
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chris19
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 15:58    Titel: Nachschreibe-Klausur! Antworten mit Zitat

Hallo,

ich komme aus Hessen und bin auf einem Beruflichen Gymnasium in der 12.Klasse!

ich habe eine Frage bezüglich einer Nachschreibe-Klausur und zwar:

Wir schreiben am kommenden Dienstag unserer Mathe Arbeit (Leistungskurs)....
Nun ist jedoch unsere Wirtschafts-Klausur (Leistungskurs) so schlecht ausgefallen, dass sie wiederholt werden muss. Unser Lehrer hat nun die Wirtschafts-Klausur (LK) ebenfalls auf den Dienstag gelegt - wo wir schon Mathe schreiben.

Das bedeutet wir schreiben
3-4 Stunde Wirtschaftslehre (Leistungskurs) Nachschreibe-Klausur
5-6 Stunde Mathematik (ebenfalls Leistungskurs)

Uns kein Lehrer verlegt seine Arbeit......

Auch wenn die Wirtschafts-Klausur eine Nachschreibe-Klausur ist dies doch nicht erlaubt oder?

bitte um eine Antwort..... DANKE!
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ist es nicht, da sie ja wohl wie eine normal Klausur gewertet werden soll.
Der Lehrer, der zuerst diesen Termin festgelegt hat, ist im Recht. Der andere nicht.
(Das gilt zumindest fürs Gymnasium. Aber ich nehme an, dass sich das nichts nimmt.)

Ich empfehle ein Gespräch mit dem Oberstufenleiter(o.ä.) bzw. notfalls mit dem Schulleiter.
Im Ernstfall könnte das Ergebnis der zweiten Klausur angefochten werden, da sie unter unzulässigen Bedingungen geschrieben wurde.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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chris19
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

das Problem ist das unser WL Lehrer mit unserem Schulleiter super befreundet ist....
und der Schulleiter einfach nur sagt pech gehabt.... als wir darauf bestanden,dass er uns dies schriftlich gibt hat er uns raus geschickt.....

gibt es nicht einen Gesetzestext der dies bestätigt?
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CBR-Freak
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

das thema kenn ich irgendwo her.

Es sind auch in der Oberstufe nur 3 Arbeiten in der Wocheu erlaubt, sowie nur eine Arbeit am Tag!

Der Lehrer der die Arbeit zuerst angekündigt hat ist im Recht, der andere muss sich nen neuen Termin suchen!

Ich weiss grade nicht den genauen Gesetztestext, werde ihn aber spätestens Montag posten können, gucke aber noch mal ob ich jetzt was finde
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chris19
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

wäre sehr wichtig das ich ihn vor montag bekomme.... da wir es montag klären müssen!

danke danke
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n3bi3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

"Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses"

§21
"Auswahl der Leistungsnachweise, Verteilung im Schuljahr"

(2)
" (...) Außer in beruflichen Schulen mit Teilzeitunterricht dürfen von einem Schüler grundsätzlich an einem Tag nur eine, in einer Unterrichtswoche nicht mehr als drei schriftliche Arbeiten nach § 25 Abs. 2 verlangt werden.(...)"
_________________
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Menschen.
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