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Dienstunfähigkeit/Amtsarzt/Diszi

 
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floni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 09:58    Titel: Dienstunfähigkeit/Amtsarzt/Diszi Antworten mit Zitat

Hallo - nochmals zum Thema "Aberkennung des Ruhegeldes".
Danke übrigens Herr Belz für die klare Antwort!
Etwas detaillierter: Nach mehrjähriger Schikane auf der Dienststelle hatte ich während des Dienstes einen Nervenzusammenbruch und bin seither (annähernd 2 Jahre) wg. Depressionen krankgeschrieben. Dienstherr droht nun (DU wurde insgesamt 4-mal vom Amtsarzt bescheinigt) mit Diszi.
Meine Fragen: 4 Mal war ich beim Amtsarzt, davon 3 Mal beim psychiatrischen Gutachter. Zu keiner Zeit habe ich beim Gesundheitsamt etwas unterschreiben müssen, d.h. niemals den Amtsarzt von der Schweigepflicht entbunden. Dieser sendet aber meiner Dienststelle nicht Bestätigungen des ärztlichen Befundes ("dienstunfähig) sondern komplette psychologische Befunde und Diagnosen. Ist dies korrekt? Bin seit meiner Krankschreibung ununterbrochen in nervenärztlicher/psychiatrischer Behandlung. Kann ein Personalsachbearbeiter bestimmen, ob ich falsch oder unzureichend behandelt werde (mir "schuldhafte Dienstunfähigkeit" unterstellen) und mich zu Behandlungsmethoden zwinge?
Obliegt es einem amtsärztlichen Psychologen zu einer an Depressionen erkrankten Person zu sagen: "Sie sind dienstunfähig - Sie sollten kündigen"?
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Wolfgang Belz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 196
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.03.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals, Floni,

wie schon unter dem 10.03. erörtert, haben Sie angeordnete Maßnahmen Ihrer Dienststelle zur Wiederherstellung Ihrer Dienstfähigkeit unter der Bedingung der Zumutbarkeit zu befolgen. Sonst ist die Aussage Ihres Personal-SB , Sie hätten die DU selbst zu vertreten, richtig. Disz. mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehalts droht.

Es bleibt auch dahin gestellt, ob der Amtsarzt die ganze Diagnose oder nur das Urteil abgibt. Er muss auch nicht von der Schweigepflicht entbunden werden. Wenn daraus die DU zweifelsfrei ersichtlich ist, kann Ihnen doch nichts passieren, wenn Sie natürlich die Heilbehandlung antreten.

Liebe(r) Floni, weitergehende Beratungen verstoßen gegen das Prinzip dieses Forums, weil sie jetzt schon eine unzulssige Rechtsberatung in einem Einzelfall darstellen.

MfG W. Belz
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Hollywood
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Seit wann denn das ?

Selbstverständlich ist der Amtsartz dem Arbeitgeber gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Deswegen ergeht von diesem in der Regel auch keine medizinische Auskunft sondern eine Prognose der Leistungsfähigkeit des Beamten.

Dem Beamten vorzuwerfen er habe die DU selbst verschuldet halte ich für eine Bodenlose Frechheit. Schließlich haben diverse andere Mediziner die DU festgestellt und ich glaube der Sachverstand eines Personal Sachbearbeiters reicht da zur Einschätzung der Lage bei weitem nicht aus.

Und was ist das den mit der Androhung eines Dizi zur " erzwingung " der vorzeitigen DU ?
Das grenzt ja schon an Erpressung
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