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Inhalt Geschäftsbericht des Vorstandes

 
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Marko
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 06:15    Titel: Inhalt Geschäftsbericht des Vorstandes Antworten mit Zitat

Hallo und mit der Bitte um euren Rat,
gibt es eine gesetzliche Vorschrift was in einem Geschäfts- oder Tätigkeitsbericht des Vorstandes auf der Mitgliederversammlung vorgetragen werden muss?
Was sollte ein solcher Bericht auf jeden fall enthalten?
Viele Grüsse
Marko
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Satzung nachlesen.
Normalerweise muss ein Kassen und Tätigkeitsbericht erfolgen. Ihr könntet ja sonst nicht entlasten.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

hallo
Ergänzung, habs falsch gelesen
Aus dem Kassenbericht müssen Einnahmen und Ausgaben hervorgehen. Die Mitgliederzahl wird auch mitgeteilt. Der Tätigkeitsbericht kommt auf den Verein und die Satzung an.
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Marko
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni,
besten Dank für deine Antwort. In der Satzung ist zum Tätigkeitsbericht nichts inhaltliches definiert. Ist es dann ok, alle Aktivitäten aus dem Berichtsjahr vorzutragen.
Wir sind übrigens ein Hundeverein.
Viele Grüsse
Marko
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

hallo
bin auch Hundefreund.
Also es sollten Dinge wie Vereinsfest, Irgendwelche Hundekurse oder dass der Vorstand sich um irgendwelche günstigen Haftpflichtvers. über den Verband erkundigt hat erwähnt werden. Eben alles was er für Euch getan hat.
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Marko
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni,
müssen in einem Geschäftsbericht alle Beschlüsse des Vorstandes die in einem Jahr gemacht wurden erwähnt und aufgezählt werden?
Viele Grüsse
Marko
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

es ist Sache der Revisoren zu prüfen ob die Abr. stimmt, aber auch ob Beschlüsse eingehalten wurden. Deshalb haben diese auch Einblick in den Schriftverkehr.
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Marko
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2004
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roni,
besten Dank für deine Antwort.
Viele Grüsse
Marko
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marko,
wie der Name Tätigkeitsbericht schon sagt, soll der Vorstand der Mitgliederversammlung einen Bericht über seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr erstatten. Dazu gehören Angaben über besondere Ereignisse sowie die Themen (mindestens Stichworte), mit welchen sich der Vorstand in seinen Sitzungen befaßt hat. Je nach Bedeutung können diese Themen auch näher erläutert werden. Die Vorstandsbeschlüsse müssen nicht im Geschäftsbericht bekannt gemacht, auf Anfragen in der Mitgliederversammlung aber erläutert, werden. Auch die Mitgliederentwicklung sollte im Geschäftsbericht dargestellt werden. Ferner gehören Angaben ob und wie die Ziele und Aufgaben des Vereins ( lt. Satzung) verwirklicht oder Maßnahmen dazu in Gang gesetzt wurden, in den Geschäftsbericht. Bei den in den Vorstandssitzung behandelten Themen sollte nicht fehlen, dass der Vorstand sich mit der finanziellen Lage des Vereins befaßt hat. Manche Vereine schreiben auch etwas über das "Klima" im Vorstand in den Bericht. Zum Beispiel dass die Sitzungen stehts sachlich verliefen und auch unterschiedliche Auffassungen diskutiert wurden.
Spezi
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