Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Man stelle sich vor Gesellschafter (und Geschäftsführer - gleich Personen) eines Unternehmens (GmbH) mussten zur Absicherung eines Dispo-Kredits eine Privatbürgschaft unterschreiben.
Das Unternehmen hat einen Mietvertrag unterschrieben, der eine Künidigung erst nach beispielsweise einem Jahr möglich macht.
Nehmen wir nun an dem Unternehmen geht es nun schlecht. Um die Liquidiät zu verbessern werden die Geschäftsführer Gehälter ausgesetzt bzw reduziert. Man überlegt sich daraufhin die Firma aufzugeben und ggf Konkurs anzumelden. Allein die Mietzahlung in wenigen Monaten könnten zum Konkurs führen.
Zu dieser Zeit ist die Firma noch nicht im Soll und der Dispo-Kredit nicht in Anspruch genommen. Wäre es rechtlich in Ordnung in einer solchen Situation das private Risiko zu verringern und den Dispo-Kredit zu kündigen, da er ja über die Privatbürgschaft in das Privatvermögen reicht?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.