Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
hierzu würden mich auch noch einige Strafrechtliche fragen interessieren.
soweit ich erfahren habe werden die letzten 5 Jahre vor der Selbstanzeige zur Strafrechtlichen beurteilung beachtet.
bis zu welchem Zeitraum müssen Steuern nachgezahlt werden? 10 Jahre vor der Selbstanzeige oder 10 Jahre vor der letzten Hinterziehung, oder gibt es gar keine Frist wann die Steuerschulden verjähren?
Wie lange dauert eine durchschnittliche Untersuchung und die Zustellung einer Forderung durch das Finanzamt nach einer Selbstanzeige?
Angenommen Herr Y aus dem beschriebenen Fall ist bereits im fortgeschrittenen Alter und verbringt den grössten Teil des Jahres im Ausland, und hat vor in nächster Zeit seinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben.
Welchen Betrag seiner deutschen Rente könnte das Finanzamt bei bestehenden Steuerschulden pfänden oder beschlagnahmen?
Gibt es eine Liste aus der die Lebenshaltungskosten (welche gerichtlich gelten) ersichtlich sind?
Was geschieht wenn Herr Y, dem der Anwalt eine Selbstanzeige verfasst hat, die Steuerschulden nicht begleichen kann und insolvent ist?
jurix hat folgendes geschrieben::
bis zu welchem Zeitraum müssen Steuern nachgezahlt werden? 10 Jahre vor der Selbstanzeige oder 10 Jahre vor der letzten Hinterziehung, oder gibt es gar keine Frist wann die Steuerschulden verjähren?
Wie lange dauert eine durchschnittliche Untersuchung und die Zustellung einer Forderung durch das Finanzamt nach einer Selbstanzeige?
vielleicht könnte jemand auch ein paar Sätze zu diesen Fragestellungen schreiben..
...
Was geschieht wenn Herr Y, dem der Anwalt eine Selbstanzeige verfasst hat, die Steuerschulden nicht begleichen kann und insolvent ist?
Dann hat die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung und kann/wird lediglich bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden.
jurix hat folgendes geschrieben::
bis zu welchem Zeitraum müssen Steuern nachgezahlt werden? 10 Jahre vor der Selbstanzeige oder 10 Jahre vor der letzten Hinterziehung, oder gibt es gar keine Frist wann die Steuerschulden verjähren?
Die Festsetzungsverjährung beträgt - wie erwähnt - 10 Jahre bei Hinterziehung (§ 169 Abs. 2 AO), also:
Beginn der Frist: § 170 Abs. 1=> mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist oder bei Pflichtveranlagung (§ 170 Abs. 2 Nr. 1) mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung eingereicht wird.
Bsp.: Steuererklärung 1994 wird irgendwann in 1995 eingereicht => 31.12.1995 + 10 Jahre = bis 31.12.2005 ist Änderung möglich. Wenn Sie also heute eine Selbstanzeige erstatten, würde in diesem Fall max. bis 1994 geändert werden können.
jurix hat folgendes geschrieben::
Wie lange dauert eine durchschnittliche Untersuchung und die Zustellung einer Forderung durch das Finanzamt nach einer Selbstanzeige?
Lässt sich unmöglich pauschal beantworten. Wenn die Selbstanzeige die sofortige Auswertung ermöglicht (Stichwort: Nachfragen, Kontenermittlungen bei Banken etc), kann es bis zur Erteilung geänderter Bescheide 6-8 Wochen dauern ... oder aber eben auch deutlich länger
jurix hat folgendes geschrieben::
vielleicht könnte jemand auch ein paar Sätze zu diesen Fragestellungen schreiben..
Zum offenen Thema der Pfändungsfreigrenze etc. mögen sich andere äußern: nicht mein Gebiet
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.