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jurix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 14:11    Titel: selbstanzeige + folgen Antworten mit Zitat

In einem anderen Unterforum habe ich folgenden Fall beschrieben:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=21707

hierzu würden mich auch noch einige Strafrechtliche fragen interessieren.

soweit ich erfahren habe werden die letzten 5 Jahre vor der Selbstanzeige zur Strafrechtlichen beurteilung beachtet.
bis zu welchem Zeitraum müssen Steuern nachgezahlt werden? 10 Jahre vor der Selbstanzeige oder 10 Jahre vor der letzten Hinterziehung, oder gibt es gar keine Frist wann die Steuerschulden verjähren?

Wie lange dauert eine durchschnittliche Untersuchung und die Zustellung einer Forderung durch das Finanzamt nach einer Selbstanzeige?

Angenommen Herr Y aus dem beschriebenen Fall ist bereits im fortgeschrittenen Alter und verbringt den grössten Teil des Jahres im Ausland, und hat vor in nächster Zeit seinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben.

Welchen Betrag seiner deutschen Rente könnte das Finanzamt bei bestehenden Steuerschulden pfänden oder beschlagnahmen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 14:15    Titel: Re: selbstanzeige + folgen Antworten mit Zitat

jurix hat folgendes geschrieben::
Welchen Betrag seiner deutschen Rente könnte das Finanzamt bei bestehenden Steuerschulden pfänden oder beschlagnahmen?


Das hängt davon ab, in welchem Land Sie leben (der pfändungsfreie Selbstbehalt ist den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes angepasst).
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jurix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es eine Liste aus der die Lebenshaltungskosten (welche gerichtlich gelten) ersichtlich sind?

Was geschieht wenn Herr Y, dem der Anwalt eine Selbstanzeige verfasst hat, die Steuerschulden nicht begleichen kann und insolvent ist?

jurix hat folgendes geschrieben::
bis zu welchem Zeitraum müssen Steuern nachgezahlt werden? 10 Jahre vor der Selbstanzeige oder 10 Jahre vor der letzten Hinterziehung, oder gibt es gar keine Frist wann die Steuerschulden verjähren?

Wie lange dauert eine durchschnittliche Untersuchung und die Zustellung einer Forderung durch das Finanzamt nach einer Selbstanzeige?



vielleicht könnte jemand auch ein paar Sätze zu diesen Fragestellungen schreiben..

ich wäre sehr dankbar
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ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

jurix hat folgendes geschrieben::
...
Was geschieht wenn Herr Y, dem der Anwalt eine Selbstanzeige verfasst hat, die Steuerschulden nicht begleichen kann und insolvent ist?


Dann hat die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung und kann/wird lediglich bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden.

jurix hat folgendes geschrieben::
bis zu welchem Zeitraum müssen Steuern nachgezahlt werden? 10 Jahre vor der Selbstanzeige oder 10 Jahre vor der letzten Hinterziehung, oder gibt es gar keine Frist wann die Steuerschulden verjähren?


Die Festsetzungsverjährung beträgt - wie erwähnt - 10 Jahre bei Hinterziehung (§ 169 Abs. 2 AO), also:
Beginn der Frist: § 170 Abs. 1=> mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist oder bei Pflichtveranlagung (§ 170 Abs. 2 Nr. 1) mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung eingereicht wird.
Bsp.: Steuererklärung 1994 wird irgendwann in 1995 eingereicht => 31.12.1995 + 10 Jahre = bis 31.12.2005 ist Änderung möglich. Wenn Sie also heute eine Selbstanzeige erstatten, würde in diesem Fall max. bis 1994 geändert werden können.

jurix hat folgendes geschrieben::
Wie lange dauert eine durchschnittliche Untersuchung und die Zustellung einer Forderung durch das Finanzamt nach einer Selbstanzeige?


Lässt sich unmöglich pauschal beantworten. Wenn die Selbstanzeige die sofortige Auswertung ermöglicht (Stichwort: Nachfragen, Kontenermittlungen bei Banken etc), kann es bis zur Erteilung geänderter Bescheide 6-8 Wochen dauern ... oder aber eben auch deutlich länger Winken

jurix hat folgendes geschrieben::
vielleicht könnte jemand auch ein paar Sätze zu diesen Fragestellungen schreiben..

Zum offenen Thema der Pfändungsfreigrenze etc. mögen sich andere äußern: nicht mein Gebiet Smilie
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