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Sicherungsschein-nur vom Veranstalter?

 
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 06:35    Titel: Sicherungsschein-nur vom Veranstalter? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

ich habe per Kontakt über Internet bei einem Reisebüro gebucht. Flug und Hotel, allerdings nicht Pauschal über einen Veranstalter. Bekomme ich hier auch einen Sicherungsschein? Oder gibt es den nur vom Veranstalter bei Pauschalreisen?
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, der Gesetzgeber schreibt einen Sicherungsschein nur beim Verkauf von Pauschalreisen vor.

Bucht man die Leistungen einzeln, ist dies nicht Vorschrift. Allerdings gibt es schon viele Reiseveranstalter, die von sich aus auch beim Verkauf von Einzelleistungen Sicherungsscheine ausgeben.

Gruß
Peter
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
erst mal vielen Dank. Ist in diesem Fall das Reisebüro Veranstalter für die gebuchten Einzelleistungen?
Grüsse
Susanne
_________________
Grüße
Susanne


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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

nach jüngsten Erkenntnissen des EuGH - ja, unter vor Voraussetzung, dass er beide Leistungen auf ein und derselben Buchungsbestätigung / Rechnung stehen hat. Schlechte Karten hat man hingegen, wenn beide Leistungen getrennt bestätigt / verrechnet werden...

Gruß
Peter
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Susanne
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

das habe ich! Eine Rechnung/Reisebestätigung die Daten/Preise für Flug und Hotel.
Habe ich damit ein Recht auf den Sicherungsschein des Reisebüros? Hast Du evtl. einen Link zum EuGH-Urteils?
Vorab vielen Dank!
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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nce
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

mosaik hat folgendes geschrieben::
Allerdings gibt es schon viele Reiseveranstalter, die von sich aus auch beim Verkauf von Einzelleistungen Sicherungsscheine ausgeben.


Was aber nur dann wirklich Witz hat, wenn die damit dokumentierte Insolvenzschutzversicherung Verträge über Einzelleistungen auch umfasst Winken

Susanne hat folgendes geschrieben::
Eine Rechnung/Reisebestätigung die Daten/Preise für Flug und Hotel.


Auch, wenn das RB die einzelnen Posten auf einer Rechnung auflistet und unten die Summe drunter schreibt, ist das nicht unbedingt eine Pauschalierung, die zu einer Insolvenzabsicherungspflicht führt.

Und um mehr geht es beim Sicherungsschein ja nicht: nur um die Absicherung des Insolvenzfalls! Das ist keine "Reiseversicherung" im landläufigen Sinne, falls Ihr (wie viele) diesem Missverständnis unterliegt.

Nils-Christian Engel
Moderator des Forums für Reiserecht
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zum besseren Verständnis dieser etwas eigenartig anmutenden Sachlage:

Sicherungsschein - Einzelleistungen: TUI Reisecenter hat ein Produkt, dass sich terra Reisen nennt: Hotels und Appartmenet --> da gibt es auch für eine Appartmentbuchung einen Sicherungsschein.

TUI hat noch ein weiteres Produkt, dass sich airtours nennt: bucht man nur ein Hotel, erhält man ebenfalls einen Sicherungsschein

DER hat einen Städtereisenkatalog, aus dem man nur Hotels buchen kann --> man erhält einen Sicherungsschein.

Zur Frage, habe ich ein Recht auf einen Sicherungsschein, wenn ich einzelne Leistungen buche und diese auf einem Buchungsschein / Rechnung finde? Diese Frage würde ich eher verneinen - allerdings würde im Falle einer Insolvenz eine Haftung eintreten können. Das widerspricht sich nicht. Das sind rechtliche Hintergründe.

Gruß
Peter


Zuletzt bearbeitet von mosaik am 20.04.05, 08:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Bündelung von Reiseleistungen durch das Reisebüro nach Kundenwunsch als Pauschalreise?

Hier der Link zum Urteil bzw. Urteilsbergründung ...

http://www.reiserecht-aktuell.de/beitrag1_05_02.html

Gruß
Peter
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