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Muss gegner.Vers. auch Anwaltswechsel zahlen

 
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Delta
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 21:15    Titel: Muss gegner.Vers. auch Anwaltswechsel zahlen Antworten mit Zitat

Guten Abend


ich möchte meinen Anwalt wechseln.

Er vertritt mich in einer Unfallangelegenheit, die für mich "ein unabwendbares Ereignis" darstellte, also ein Unfall ohne eigene Mitschuld - mit sehr viel fahrläsiger Körperverletzung.

Besagter Anwalt arbeitet nicht im Sinne meiner Interessen. Bis jetzt muss die gegner.Vers. seine Tätigkeit begleichen.

Nun die Kernfrage - wer muss bei einem Anwaltswechsel die Gebühren tragen Frage Frage

Gruß Delta
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 09.10.04, 16:25    Titel: Re: Muss gegner.Vers. auch Anwaltswechsel zahlen Antworten mit Zitat

Der alte Anwalt kann von Dir Gebühren aus dem Gegenstandswert verlangen, für den er beauftragt wurde.
Der neue auch, und zwar neu.

Die Versicherung übernimmt die Gebühren aus dem Gegenstandswert wie insgesamt reguliert worden ist. Wenn der neue gar kein Geld mehr eintreiben kann, wird die gegnerische Haftpflicht hier auch nichts zahlen.

Auf der Differenz zwischen den beiden Gebührenforderungen und dem, was die Versicherung insgesamt für Anwaltsgebühren zu zahlen hat (das wird so berechnet, als wenn ein Anwalt alles eingetrieben hätte), bleibst Du sitzen.

Schau mal weiter unter: http://gebuehrenrechner.de/
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