Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hat ein bosnischer Ehemann einer deutschen Frau automatisch durch Heirat (in Bosnien) ein Aufenthaltsrecht zusammen mit seiner Frau in D?
Haben die beiden uneingeschränkten Zugang zu üblichen Sozialleistungen?
Hat der Ehemann auch eine Arbeitserlaubnis?
Stephan
Hat ein bosnischer Ehemann einer deutschen Frau automatisch durch Heirat (in Bosnien) ein Aufenthaltsrecht zusammen mit seiner Frau in D?
Automatisch nicht. Sofern er noch in Bosnien wohnt, muss er über die deutsche Botschaft in Bosnien einen Antrag auf Familienzusammenführung mi t der in Deutschland lebenden Ehefrau stellen.
auaox hat folgendes geschrieben::
Haben die beiden uneingeschränkten Zugang zu üblichen Sozialleistungen?
Im Prinzip ja. Aber er hat natürlich keinen Anspruch auf Sozialleistungen, die an gewisse Beitragsleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) geknüpft sind.
auaox hat folgendes geschrieben::
Hat der Ehemann auch eine Arbeitserlaubnis?
Er hat Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
mit der Eheschließung erwirbt der Ehemann einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Wenn er noch in Bosnien lebt, muß er ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Er hat weiterhin einen Anspruch auf Erteilung der Arbeitsberechtigung.
Desweiteren stehen ihm, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, die üblichen Sozialleistungen zu. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.