Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Aufenthaltsrecht ausländischer Ehepartner
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Aufenthaltsrecht ausländischer Ehepartner

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
auaox
Gast





BeitragVerfasst am: 09.10.04, 13:42    Titel: Aufenthaltsrecht ausländischer Ehepartner Antworten mit Zitat

Hat ein bosnischer Ehemann einer deutschen Frau automatisch durch Heirat (in Bosnien) ein Aufenthaltsrecht zusammen mit seiner Frau in D?
Haben die beiden uneingeschränkten Zugang zu üblichen Sozialleistungen?
Hat der Ehemann auch eine Arbeitserlaubnis?
Stephan
Nach oben
Antoine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 09.10.04, 14:36    Titel: Re: Aufenthaltsrecht ausländischer Ehepartner Antworten mit Zitat

auaox hat folgendes geschrieben::
Hat ein bosnischer Ehemann einer deutschen Frau automatisch durch Heirat (in Bosnien) ein Aufenthaltsrecht zusammen mit seiner Frau in D?


Automatisch nicht. Sofern er noch in Bosnien wohnt, muss er über die deutsche Botschaft in Bosnien einen Antrag auf Familienzusammenführung mi t der in Deutschland lebenden Ehefrau stellen.

auaox hat folgendes geschrieben::
Haben die beiden uneingeschränkten Zugang zu üblichen Sozialleistungen?


Im Prinzip ja. Aber er hat natürlich keinen Anspruch auf Sozialleistungen, die an gewisse Beitragsleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) geknüpft sind.

auaox hat folgendes geschrieben::
Hat der Ehemann auch eine Arbeitserlaubnis?


Er hat Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 09.10.04, 16:33    Titel: Re: Aufenthaltsrecht ausländischer Ehepartner Antworten mit Zitat

Hallo,

mit der Eheschließung erwirbt der Ehemann einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Wenn er noch in Bosnien lebt, muß er ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Er hat weiterhin einen Anspruch auf Erteilung der Arbeitsberechtigung.

Desweiteren stehen ihm, sofern die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, die üblichen Sozialleistungen zu.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausländerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.