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Bernhard Diener FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 465
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Verfasst am: 18.04.05, 13:18 Titel: ED-Behandlung |
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Nehmen wir mal an, jemand wird erkennungsdienstlich behandelt und das Verfahren gegen ihn danach eingestellt. Kann er dann die Löschung der Daten verlangen? Auf welche §§ könnte er sich berufen? |
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A.Wedel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 114
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Verfasst am: 18.04.05, 14:56 Titel: |
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§ 81 b StPO (Lichtbilder und Fingerabdrücke):
Soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke des Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden.
Regelmäßig wird seitens der Polizei die 2. Alternative ("für die Zwecke des Erkennungsdienstes") angewandt, will heißen: Ist zu erwarten, daß die Person in der Zukunft weitere Straftaten begeht, so kann man schon jetzt die Fingerabdrücke abnehmen, um spätere Taten zeitnah aufkären zu können.
Deshalb die Frage:
Erste Tat gewesen? Dann kann man sicherlich auf eine Löschung bestehen.
Schon mehrmals in Erscheinung getreten? Dann sieht's schlecht aus, und die Dinger bleiben gespeichert. |
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Bernhard Diener FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 465
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Verfasst am: 19.04.05, 06:29 Titel: |
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Mal angenommen es war die erste Tat- kann man sich dann im Schreiben an die Polizei darauf berufen und angeben, dass derjenige Ersttäter war und keine weiteren Straftaten zu erwarten sind? |
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A.Wedel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 114
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Verfasst am: 19.04.05, 07:45 Titel: |
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Das wird natürlich jeder von sich behaupten, daß er ab heute nichts mehr tut. Aber wozu eigentlich die ganze Aufregung? Einfach keine Straftaten mehr begehen, dann passiert doch auch nichts weiter (außer daß meine Antwort hier jetzt rechtlich nicht sehr fundiert ist). |
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Bernhard Diener FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 465
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Verfasst am: 19.04.05, 11:02 Titel: |
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Toller Tip, danke!
Es geht darum, dass jemand wegen einer Kleinigkeit (Verfahren wurde ja eingestellt) erkennungsdienstlich behandelt wurde (Fingerabdrücke, Fotos,...) und diese Fotos künftig auch zur Lichtbildvorlage verwendet werden, d.h. zum Beispiel den Opfern einer Straftat zur Identifizierung eines Täters gezeigt werden. Da kann auch leicht mal jemand wie z.B. der Chef oder Nachbar dabei sein, der dann rumtratscht, dass derjenige sich in der "Verbrecherdatei" der Polizei befindet. Und dass soll, sofern möglich, verhindert werden.
Es handelt sich bei der Person übrigens nicht um mich |
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A.Wedel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 114
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Verfasst am: 19.04.05, 11:09 Titel: |
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Berechtigtes Interesse, wirklich!
Aber um der Angst ein wenig Abhilfe zu schaffen: Nicht jede ed-behandelte Person kommt auch gleich in Lichtbildvorzeigekartei (LVK). Stellen Sie sich vor, jedes Opfer einer Straftat müßte sich SÄMTLICHE Fotos aller irgendwann einmal ed-behandelten Personen ansehen. Das ginge gar nicht. Das sind Tausende!
In die LVK kommt man nur nach einer positiven Gefahrenprognose, und bei einer geringen Straftat (auch wenn Sie diese hier nicht näher erläutert haben) passiert das definitiv noch nicht. Ganz einfach aus pragmatischen Gründen.
Aufnahmegrund in die LVK könnte zum Beispiel sein: mehrfaches Anfallen nach Raub/räuberischer Erpressung, wiederholte Ladendiebstähle, Sexualstraftaten etc.
Zum Abgrenzen: Selbst ein Betrüger, der pro Jahr auf 50 Ermittlungsverfahren kommt, wird niemald Einzug in die LVK halten, wenn er seine Taten stets im verborgenen (bspw. von zu Hause aus im Internet) tut.
Antwort besser? |
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Bernhard Diener FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.04.2005 Beiträge: 465
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Verfasst am: 19.04.05, 16:33 Titel: |
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Antwort super und sehr beruhigend
Aber wie sicher kann man denn sein, dass dies tatsächlich so verantwortungsvoll gehandhabt wird? Kann man da irgendwie nachhaken oder das fordern oder es sich bestätigen lassen?
Sorry, wenn ich so hartnäckig frage... |
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A.Wedel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.01.2005 Beiträge: 114
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Verfasst am: 19.04.05, 17:21 Titel: |
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Wenn es Ihnen wirklich so wichtig ist, dann sollten Sie das über einen Rechtsanwalt regeln lassen. Das ist natürlich mit Geld verbunden. Sicherlich nicht mit horrenden Beträgen, aber umsonst eben auch nicht.
Ansonsten rufen Sie bei der Polizei doch einfach an und fragen nach, ob die Bilder in der LVK liegen. Wenn Sie dort ein Nein zur Antwort kriegen, dann können Sie das auch für bare Münze nehmen.
Sie können natürlich auch selbst einen Brief an die Polizei schreiben und die Löschung fordern. Ob dem entsprochen wird... very difficult, würde der Diplomat sagen. Oder Sie verlangen eine schriftliche Stellungnahme, daß die Bilder nicht in der LVK einliegen. Das müßte auch für "Otto Normalbürger" zu schaffen sein. |
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mühle FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.04.2005 Beiträge: 61
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Verfasst am: 19.04.05, 18:18 Titel: |
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Auch zur Aufnahme in eine LVK muss eine negative Zukunftsprognose erstellt werden können....
Wenn es also wirklich eine "Kleinigkeit" war, dann wird man die Bilder auch nicht aufnehmen. Da achten die Verantwortlichen sehr drauf. _________________ semper paratus |
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