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Pfändung Kfz durch Gervollz. trotz Kenntn. von lfd. Insoverf

 
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NoChance
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 19:58    Titel: Pfändung Kfz durch Gervollz. trotz Kenntn. von lfd. Insoverf Antworten mit Zitat

Hallo !
Folgendes Problem:
A befindet sich in einem laufenden Insolvenzverfahren (wurde bereits mit Beschluß eröffnet).Er hatte bei der Stadt in der er wohnte Schulden (Sozialhilfe auf Basis eines Darlehens vor etwa 10 Jahren,wovon er aber keine Kenntnis hatte - ungerechtfertigte Forderung).Angeblich über 2700.- Euro (die beim Antrag mitangegeben wurden) und etwa 190.- Euro wegen nichtbezahlter Strafzettel (davon wußte er allerdings Smilie.
Nun bekam er seit etwa 6 Monaten regelmäßig Post des für die Stadt tätigen Gerichtsvollziehers, u. a. Androhung von Erzwingungshaft etc..
A schickte bereits 2 E-Mails an den GV mit Hinweis auf das lfd Verfahren und Angabe das AZ mit Verweis auf den zuständigen Insoverwalter.Totzdem wurde er weiter aufgesucht und angeschrieben.
Auch der Insoverw. hat den GV bereits 2 mal kontaktiert.
Dann hatte A etwa 1 Monat nichts mehr bekommen, gehört oder gesehen, bis heute.
Als A heute an sein Auto wollte (ein etwa 8 Jahre alter Ford Escort) hatte der besagte GV bereits eine Parkkralle angebracht und beklebte gerade sämtliche Autoscheiben mit leuchtend roten Zetteln die alle mit Amtssiegel usw. versehen waren.
A versuchte den GV zur Rede zu stellen,indem er ihn fragte was das solle und das dieser das eigentlich gar nicht dürfe, da er Kenntnis vom lfd. Insoverfahren hat und die Forderung beim Verfahren mit aufgelistet sei.Daraufhin grinste dieser ihn an und sagte ihm das er das sehr wohl dürfe und der Rest ihn nicht zu interessieren hat.
A ist nun am Boden zerstört,da er das Auto braucht um arbeiten zu können und er einfach nicht weiß was er gegen diesen GV unternehmen soll und kann.
Ich sagte ihm er solle eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen,da das Verhalten des GV geradezu an Amtsanmaßung grenzte.Außerdem soll er beim InsoGericht anrufen und zum Vorgesetzten des GV gehen.
Nun hab ich aber Bedenken ihm das richtige geraten zu haben und bräuchte einen entsprechenden Rat,bzw. Tip.Dann kann ich ihn anrufen und ihm vielleicht besser helfen (u. U. meinen evtl. Fehler wett machen).
Danke
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 20:04    Titel: Re: Pfändung Kfz durch Gervollz. trotz Kenntn. von lfd. Inso Antworten mit Zitat

NoChance hat folgendes geschrieben::
und etwa 190.- Euro wegen nichtbezahlter Strafzettel (davon wußte er allerdings Smilie.

Kann es sein, daß Sie einen Hang dazu haben, sich selbst mutwillig in die Sch*** zu reiten?
Sorry, aber so viel Mitgefühl verdienen Sie für derartige Glanzleistungen nun wahrlich nicht. Böse

P.S.: Forderungen aus unerlaubter Handlung sind übrigens auch im Insolvenzverfahren von einer Restschuldbefreiung ausgeschlossen.
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NoChance
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 20:21    Titel: Also..... Antworten mit Zitat

Dachte hier ist ein Forum in dem einem geholfen wird !? Diese Antwort hatte wohl nichts mit der Sache an sich zu tun.
Ich weiß sehr wohl das Bußgelder, Strafen etc. von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind !!!!
Darum geht es aber bei meiner Fragestellung ja wohl nicht.
Ist ne Frechheit so zu antworten !!!
Ich weiß mittlerweile selbst was in Ordnung ist und was nicht,bzw. was man besser machen sollte.Aber wenn man die Gesamtumstände usw. nicht kennt,kann und darf man sich auch kein Urteil erlauben.
Ich brauche Hilfe und keine Belehrung !!!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 18.04.05, 20:24    Titel: Re: Also..... Antworten mit Zitat

NoChance hat folgendes geschrieben::
Dachte hier ist ein Forum in dem einem geholfen wird !?

Nein, dies ist ein Diskussionsforum für Meinungs- und Gedankenaustausch.
Allerdings scheinen Sie von Ihrem Weltbild abweichende Meinungen ja nicht hören zu wollen ...

NoChance hat folgendes geschrieben::
Diese Antwort hatte wohl nichts mit der Sache an sich zu tun.

Womit denn sonst??

NoChance hat folgendes geschrieben::
Ich brauche Hilfe und keine Belehrung !!!

Die gibt's bei der Schuldnerberatung und beim Rechtsanwalt.
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lijosama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 08:26    Titel: @ Nebelhörnchen Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin zwar auch relativ neu hier, aber ich denke schon, dass man hier eine gewisse Hilfestellung bekommt und vor allem durch andere, ebenfalls Betroffene, bekommen sollte! Zurechtweisung, Anmachen und dumme Sprüche bekommt man woanders schon genug!
Dies Forum sollte keine Plattform bieten für Selbstdarsteller und Sprücheklopfer!
Es ist schön, dass du anscheinend keine anderen Sorgen und Probleme hast, anscheinend.....
Man kann für dich nur hoffen, dass du, falls du mal solche Fragen oder auch andere hast, nicht an Leute wie dich gerätst!!

Leider weiß ich für den Hilfesuchenden keinen Rat....anscheinend genau wie du. Aber ich spare mir auch unqualifizierte Bemerkungen: dies als Rat für dich!
MfG, Lijosama
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