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Interessengemeinschaft - Was ist das?

 
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Schatzi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 12:09    Titel: Interessengemeinschaft - Was ist das? Antworten mit Zitat

Hallo, alle!
2. Versuch Mr. Green
Ich bin neu, seit eben und hoffe, hier Info zu finden, die mich weiterbringt.
Als Hundebeistzerin habe ich eine Idee, wie man verhindern könnte, dass ein Hund im Heim landet, wenn seine Menschen sich plötzlich nicht mehr um ihn kümmern können. Dazu braucht es viele, gleichgesinnte Menschen. Die Idee wird jubelnd aufgenommen.

Nun überlege ich, wie ich das organisieren kann. Verein ist mir für den Anfang zu büro-kratisch, zu fremdbestimmt. Denn man weiß ja gar nicht ob es klappt.

Jetzt wüsste ich gerne, was eine Interessengemeinschaft ist.
- welche gesetzlichen „Spielregeln“ gibt es da
- welche Voraussetzungen für die Gründung
- darf eine IG Geld haben und verwalten

Bei Google finde ich viele zigtausen IGs aber keine Info darüber, wie man eine startet.
Könnt ihr mir Tipps geben? In Form von Links? Eigene Erfahrungen würde ich auch sehr schätzen.
_________________
LG
Schatzi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 197
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erst mal danke für die Warnung, dass der Hund beist!
Zitat:
Hunde beist zerin
Auf den Arm nehmen

Eine Interessengemeinschaft ist ein Verein, denn alle im Verein haben die gleichen Interessen. Z.B. ist ein Kegelverein eine Interessngemeinschaft von Leuten, die mit einer harten Kugel nach unschuldigen Kegeln werfen.

Gelobt wird bei Vereinen durchweg die gesetzlich verankerte Vereinsautonomie, was heißen soll, dass der Staat gerade nichts bestimmen will - bis auf ein paar Grundregeln.
Ein Verein ist weder bürokratisch noch fremdbestimmt, sondern eine sehr, sehr demokratische Vereinigung. Die Mitglieder bestimmen die Spielregeln.

Ihr könnt ja euern Verein genau so gründen und führen, wie einen Kegelverein.
Wenn es denn "klappt", solltet ihr aber unbedingt die Haftung einschränken und einen e.V. gründen.

Viel Erfolg!
_________________
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Es ist äußerst schade, dass die Dummen immer so sicher und Klugen immer so voller Zweifel sind!
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Schatzi
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nuja, grundsätzlich und eigentlich hast du vielleicht Recht.

Aber wenn mir doch gesetzlich vorgeschrieben wird, dass man zur Gründung eine gewisse Anzahl Leute braucht und einen Vorstand, die jährliche Mitgliederversammlung nicht zu vergessen mit Leuten, die u.U. über ganz europa vestreut sind und dann kommt keiner und dann kann man nichts beschließen etc. etc. .... dann sind das Regeln die mir doch von Fremden aufgezwungen werden und mir gleich zu Beginn das Leben ziemlich schwer machen. Wenn ich mir da entsprechendes Material durchlese, dampft mir der Schädel, auf was man alles achten muss und wie kompliziert es alles wird, und was alles verboten bzw. nicht erlaubt und zu beachten ist, wenn man einen Verein gründet.

Hab grad hier so was gelesen: Es kommt zwar niemand zur Versammlung, aber absagen darf man sie auch nicht und hat die Kosten an der Backe.

Ja - klingt jetzt vielleicht blöd - aber das Thema Haftung ist mir auch nicht klar. Um wessen Haftung gegenüber wem und wofür geht es dabei? Betrifft das das evtl. mal vorhandene Geld der IG oder des Vereins? Oder gibts sonst noch Haftungsthemen?
_________________
LG
Schatzi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 197
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zur Gründung eines Kegelvereins (ich bleibe mal bei dem Beispiel) gibt es keine gesetzlichen Vorschriften über die Mitgliederzahl usw.
Solange keine Kegelturniere stattfinden, bei denen dann Unsummen Gewinn gemacht werden - alles in Ordnung. Kein Finanzamt, keine Steuer, keine Buchführung (außer über Pumpen), keine Mitgliederversammlung usw. usw.

Wenn allerdings die Kegelbahn gemietet wurde, und keiner geht hin, kommt der Wirt trotzdem und will das Geld haben. Alle legen zusammen = alle haften für die Miete.

Auch bei einem nicht eingetragenen Verein (gleiche Ziele, Satzung, Vereinname usw.) haftet jeder mit seinem Privatvermögen - jeder einzelne für die ganze Summe. Der Wirt könnte also in diesem Beispiel zu einem einzelnen Mitglied gehen und die gesamte Summe fordern = gesamtschuldnerische Haftung. Trotzdem: Buchführung, Satzung, Mitgliederversammlung usw.

Bei einem eingetragenen Verein (e.V.) kann er sich nur an den Verein wenden und nur der Verein haftet mit seinem Vermögen. Keine Haftung mit dem Privatvermögen - aber auch hier: Mitgliederversammlung, Buchführung usw. usw.

Das meinte ich mit Beschränkung der Haftung.
_________________
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Schatzi
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Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Bergisch Gladbach

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Aah, ja. Verstanden.
Danke für deine Antworten.

Und der Hund beist natürlich nicht. Fiel zu prav. Aber Frauchens Finger sind manchmal plöt. Mr. Green
_________________
LG
Schatzi
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