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meine Eltern werden sich aufgrund einer psychischen Erkrankung meines Vaters scheiden lassen.
Seine Erkrankung äussert sich auch darin, dass er Geld hortet.
Wir möchten wissen, ob er heimlich unbekannte Konten besitzt. Wie kommt man an solche informationen heran, denn wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Unterlagen nicht im Hause zu finden sind.
Sollte er das Geld bei der Bank anlegen, muß er auch Steuern für die Zinsen zahlen.
Also bei Trennung den Mann auffordern eine Zinsaufstellung der Banken vorzulegen.
Ansonsten kann man eine eidesstattliche Erklärung fordern.
Steckt er das Geld in den Sparstrumpf, wird man es ihm schlecht nachweisen können.
Aber mal klar gesagt, Deine Mutter wird doch Einsicht in die Konten haben und sehen, was im Monat abgehoben wurde oder verschoben wurde.
Man kann auch, im Zuge der Klärung des Trennungsunterhalts und Vermögensauseinandersetzung die Kontoauszüge anfordern lassen, da sieht man dann auch Bewegungen.
Gruß Melly _________________ Melly
es gibt hier unterschiedliche Ansatzpunkte, wie man zum Erfolgkommen kann.
Es besteht ein Anspruch auf Auskunft und Belege hinsichtlich des Trennungs-/ nachehelichen Unterhaltes. Im Rahmen dieser Auskunft müssen auch Zinserträge angegeben werden. Falls Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auskunft unvollständig ist, kann die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung betrefffend die Richtigkeit der Auskünfte verlangt werden.
Für den Fall, dass Deine Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, besteht im Fall der Scheidung ein Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB über die Höhe des Endvermögens, Stichtag: Zustellung des Scheidungsantrags.
Man sollte sich aber keinen Illusionen hingeben. Wer Vermögen verbergen will, z.B. durch Konten im Ausland, dem wird das auch gelingen, solange er nicht irgendwo Belege oder Indizien für dieses Vermögen liegen lässt.
Daher mein Rat in diesen Fällen: Kopieren !
und zwar alles, was einem an Unterlagen in die Hände fällt oder wozu man sich Zugang verschaffen kann, insbesondere Buchhaltungunterlagen und Kontoauszüge
So mancher "arme" Unterhaltsschuldner war schon überrascht, als ihm im Unterhaltsprozeß seine richtige Buchführung vorgelegt wurde.
und weil er das tut soll er psychisch krank sein ? Ich würde sagen der ist ganz schön gerissen. Der ist nicht so blöd wie viele und wartet bis zum Tag der Trennung.
Ich finde sein Verhalten auch eher "gerissen", ja, "clever" vielleicht hat er sich schon mal vorab informiert, was alles im Falle einer Scheidung auf ihn zu kommt. Und sorgt vor. Vielleicht möchte er auch nicht auf ewig seine geschiedene Frau aushalten müssen, oder sein Kind, das anscheinend hinter seinem Geld her ist...?
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