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Verfasst am: 10.10.04, 09:28 Titel: Re: Teilungsversteigerung bei schon erfolgter Gütertrennung
grundsätzlich ja; u.U. verstößt das Vorgehen aber gegen die Pflichten aus der ehel. Lebensgemeinschaft bzw. kann sonst treuwidrig sein. Das kommt auf den Einzelfall an.
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