Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Arbeit im Ausland, wo wird Einkommen versteuert ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Arbeit im Ausland, wo wird Einkommen versteuert ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausland: Steuer und Immobilien
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
PeterPan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 14:02    Titel: Arbeit im Ausland, wo wird Einkommen versteuert ? Antworten mit Zitat

Ein Deutscher geht zum Aufbau eines Tochterunternehmens eines deutschen Unternehmens für einige Zeit in die Tschechische Repuplik. Er hat einen festen Wohnsitz in Deutschland und bekommt eine Wohnung in Tschechien.
Gehalt bezieht er sowohl von dem deutschen, als auch von dem tschechischen Unternehmen, Beginn seiner Auslandstätigkeit ist Sommer 2002 (weniger als 183 Tage im Ausland), 2003 ist er mehr als 183 Tage im Ausland.

Wo muss er sein Einkommen versteuern ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Tätigkeit in Tschechien zeitlich befristet ist, könnte es sich auch um eine Entsendung handeln. Dann verbliebe die Steuerpflicht in Deutschland.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
PeterPan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

wodurch (Gesetze etc) wird das belegt ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
osl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ein fester Wohnsitz in Deutschland führt in jedem Fall zur unbegrenzten Steuerpflicht in Deutschland. Der Aufenthaltsort ist irrelevant. Der Besteuerung unterliegt das Welteinkommen. Durch Doppelbesteuerungsabkommen wird erreicht, daß eine doppelte Besteuerung im Wohnsitzstaat und Tätigkeitsstaat vermieden oder reduziert wird. Entsendung ist dagegen ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
PeterPan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß inzwischen mehr Smilie

Der Aufenthaltsort ist irrelevant aber nicht die Ansässigkeit.

Zu o.g. Fall: Die Person wäre in 2002 auf jeden Fall in Dtl ansässig, 2003 jedoch wahrscheinlich in Tschechien.

2002 müßte er sein Einkommen in Dtl versteuern bis auf das Einkommen, das in Tschechien für die dort geleistete Arbeit empfangen wird (DBA).

Was 2003 passiert ist fraglich, da es laut Tschechischem Recht eine Befreiung für so genannte Expatriates gibt... Wenn Dtl. dann keine Ansprüche erhebt, wird ein Teil u.U. gar nicht besteuert.
Ansonsten halt in Tschechien.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wombat4me
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.05.05, 15:37    Titel: Immigration und Arbeit im Ausland - wo wird Steuer fällig ? Antworten mit Zitat

Hallo,
bin neu hier und gleich so viele komplexe Fragen - habe aber gesucht und nichts passsendes gefunden.

Annahme:
Ich wandere nach NZ aus, arbeite dort und habe dort meinen festen Wohnort für die nächsten Jahre. In D bekomme ich nur Guthaben-Zinsen auf den bestehenden Online-Konten und Spekulations-Gewinn/Verlust durch Aktien. Dem FA bzw. dem Ordnungsamt in D habe ich meine Adresse im Ausland mitgeteilt und sonst auch keine Adresse, Steuerkarte usw. mehr.
Aber jetzt kommts - ich möchte mein Spekulations-Verlustvortrag mit Spekulations-Gewinnen in der Zukunft auch mal ausgleichen. Geschockt

Fragen: Mit den Augen rollen
Muss ich für den Verlustvortrag jedes Jahr aus den Ausland eine Steuererklärung machen - geht sowas auch einmal bis auf weiteres - wie bekomme ich die Formulare ?
Was passiert wenn ich es einmal vergessen sollte - ist der Verlustvortrag für immer weg ?
Kann ich wegen dem Welteinkommen und DBA, Speku-Gewinne aus dem Ausland mit dem Verlust in D ausgleichen - aber in welchem Land, FA und Formular ?

Ich hoffte eigentlich dass nach einer Immigration ins Ausland auch das Thema Steuern in D ein Ende hätte - aber dazu muss man wohl die Staatangehörigkeit wechseln, mit allen anderen Konsequenzen für die Rente usw.

viele Grüße,
Robert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Ausland: Steuer und Immobilien Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.