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Verfasst am: 15.04.05, 14:02 Titel: Arbeit im Ausland, wo wird Einkommen versteuert ?
Ein Deutscher geht zum Aufbau eines Tochterunternehmens eines deutschen Unternehmens für einige Zeit in die Tschechische Repuplik. Er hat einen festen Wohnsitz in Deutschland und bekommt eine Wohnung in Tschechien.
Gehalt bezieht er sowohl von dem deutschen, als auch von dem tschechischen Unternehmen, Beginn seiner Auslandstätigkeit ist Sommer 2002 (weniger als 183 Tage im Ausland), 2003 ist er mehr als 183 Tage im Ausland.
Wenn die Tätigkeit in Tschechien zeitlich befristet ist, könnte es sich auch um eine Entsendung handeln. Dann verbliebe die Steuerpflicht in Deutschland.
Ein fester Wohnsitz in Deutschland führt in jedem Fall zur unbegrenzten Steuerpflicht in Deutschland. Der Aufenthaltsort ist irrelevant. Der Besteuerung unterliegt das Welteinkommen. Durch Doppelbesteuerungsabkommen wird erreicht, daß eine doppelte Besteuerung im Wohnsitzstaat und Tätigkeitsstaat vermieden oder reduziert wird. Entsendung ist dagegen ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff.
Der Aufenthaltsort ist irrelevant aber nicht die Ansässigkeit.
Zu o.g. Fall: Die Person wäre in 2002 auf jeden Fall in Dtl ansässig, 2003 jedoch wahrscheinlich in Tschechien.
2002 müßte er sein Einkommen in Dtl versteuern bis auf das Einkommen, das in Tschechien für die dort geleistete Arbeit empfangen wird (DBA).
Was 2003 passiert ist fraglich, da es laut Tschechischem Recht eine Befreiung für so genannte Expatriates gibt... Wenn Dtl. dann keine Ansprüche erhebt, wird ein Teil u.U. gar nicht besteuert.
Ansonsten halt in Tschechien.
Verfasst am: 13.05.05, 15:37 Titel: Immigration und Arbeit im Ausland - wo wird Steuer fällig ?
Hallo,
bin neu hier und gleich so viele komplexe Fragen - habe aber gesucht und nichts passsendes gefunden.
Annahme:
Ich wandere nach NZ aus, arbeite dort und habe dort meinen festen Wohnort für die nächsten Jahre. In D bekomme ich nur Guthaben-Zinsen auf den bestehenden Online-Konten und Spekulations-Gewinn/Verlust durch Aktien. Dem FA bzw. dem Ordnungsamt in D habe ich meine Adresse im Ausland mitgeteilt und sonst auch keine Adresse, Steuerkarte usw. mehr.
Aber jetzt kommts - ich möchte mein Spekulations-Verlustvortrag mit Spekulations-Gewinnen in der Zukunft auch mal ausgleichen.
Fragen:
Muss ich für den Verlustvortrag jedes Jahr aus den Ausland eine Steuererklärung machen - geht sowas auch einmal bis auf weiteres - wie bekomme ich die Formulare ?
Was passiert wenn ich es einmal vergessen sollte - ist der Verlustvortrag für immer weg ?
Kann ich wegen dem Welteinkommen und DBA, Speku-Gewinne aus dem Ausland mit dem Verlust in D ausgleichen - aber in welchem Land, FA und Formular ?
Ich hoffte eigentlich dass nach einer Immigration ins Ausland auch das Thema Steuern in D ein Ende hätte - aber dazu muss man wohl die Staatangehörigkeit wechseln, mit allen anderen Konsequenzen für die Rente usw.
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