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Amtsträgereigenschaft eines Sachbearbeiters beim Finanzamt

 
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lawserver
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 21.04.05, 18:02    Titel: Amtsträgereigenschaft eines Sachbearbeiters beim Finanzamt Antworten mit Zitat

hallo!

Im Rahmen einer Arbeit stellt sich die Frage, ob ein Sachbearbeiter beim Finanzamt, der für die Prüfung von Einkommenssteuererklärungen und der weiteren Weitergabe der Steuerakten Zwecks Erstellung von Steuerbescheiden an die EDV-Abteilung, Amstrager i. S. v. § 11 I Nr. 2 b oder c sein kann?????

Bitte um schnellstmögliche Antworten!!!

Gruß

lawserver
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ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 22.04.05, 11:07    Titel: Re: Amtsträgereigenschaft eines Sachbearbeiters beim Finanza Antworten mit Zitat

Nach § 11 Abs. 1Nr. 2 a) StGB ist er in seiner Eigenschaft als Beamter (was er als für die Bearbeitung von Steuererklärungen zuständiger Sachbearbeiter ja ist) doch ohnehin Amtsträger, Buchstabe b) und c) sind 'ODER'-Bestimmungen.
Wenn er denn (theoretisch) Angestellter wäre, wäre er Amtsträger nach Buchstabe b)
Wo liegt das Problem? Winken



lawserver hat folgendes geschrieben::
hallo!

Im Rahmen einer Arbeit stellt sich die Frage, ob ein Sachbearbeiter beim Finanzamt, der für die Prüfung von Einkommenssteuererklärungen und der weiteren Weitergabe der Steuerakten Zwecks Erstellung von Steuerbescheiden an die EDV-Abteilung, Amstrager i. S. v. § 11 I Nr. 2 b oder c sein kann?????

Bitte um schnellstmögliche Antworten!!!

Gruß

lawserver
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