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Verfasst am: 21.04.05, 18:02 Titel: Amtsträgereigenschaft eines Sachbearbeiters beim Finanzamt
hallo!
Im Rahmen einer Arbeit stellt sich die Frage, ob ein Sachbearbeiter beim Finanzamt, der für die Prüfung von Einkommenssteuererklärungen und der weiteren Weitergabe der Steuerakten Zwecks Erstellung von Steuerbescheiden an die EDV-Abteilung, Amstrager i. S. v. § 11 I Nr. 2 b oder c sein kann?????
Verfasst am: 22.04.05, 11:07 Titel: Re: Amtsträgereigenschaft eines Sachbearbeiters beim Finanza
Nach § 11 Abs. 1Nr. 2 a) StGB ist er in seiner Eigenschaft als Beamter (was er als für die Bearbeitung von Steuererklärungen zuständiger Sachbearbeiter ja ist) doch ohnehin Amtsträger, Buchstabe b) und c) sind 'ODER'-Bestimmungen.
Wenn er denn (theoretisch) Angestellter wäre, wäre er Amtsträger nach Buchstabe b)
Wo liegt das Problem?
lawserver hat folgendes geschrieben::
hallo!
Im Rahmen einer Arbeit stellt sich die Frage, ob ein Sachbearbeiter beim Finanzamt, der für die Prüfung von Einkommenssteuererklärungen und der weiteren Weitergabe der Steuerakten Zwecks Erstellung von Steuerbescheiden an die EDV-Abteilung, Amstrager i. S. v. § 11 I Nr. 2 b oder c sein kann?????
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