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Anrechnung der Pension auf die vereinbarte BU-Rente?
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Sendung mit den meisten Fehlern in den Aussagen, der einseitigsten Recherche und der meisten Polemik- das wäre eine wirklich schlechte Wahl. Hier werden Einzelschiksale schön fürs Fernsehen aufbereitet, und am Ende hat der Moderator noch ne gute Nachricht. Pro Sendung (Thema Versicherungen) gibt es mehrere Fehler. Also ein guter Rechtsanwalt wird hier sicher mehr ausrichten.
Und mal Hand aufs Herz, glauben Sie dieser Fall rüttelt was wach? Worauf kommt es Ihnen überhaupt an?
_________________
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Andiherfel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 07:21    Titel: Hi Servicer, Hi Thom! Antworten mit Zitat

@ Servicer:
Ich habe natürlich die Sache mittlerweile einem Studienfreund (heute RA) übergeben. Ich denke, er wird meine Ansprüche außergerichtlich gut vertreten.
Bevor ich allerdings durch die Instanzen gehe und mein Geld für Anwälte und Gericht rausschmeiße, werde ich den Ombudsmann einschalten und ggf. über öffentlichem Druck versuchen die Sache für mich zu regeln.

@ Thom:
Ich kann Ihnen sagen worum es mir geht; wenn ich überlege an die Öffentlichkeit zu gehen.
Ich behaupte mal, jeder Versicherer handelt so, wie es bei der hier recherchierten Versicherung verhält.
1) Solange der Kunde noch keinen Versicherungsvertrag unterschrieben hat und eine konkrete Frage nach einer möglichen "BEreicherung" stellt, wird die Versicherung in Fällen wie meinem, immer sagen, kein Problem wir leisten. 1.350,- BU werden versichert. Es werden hierfür Prämien gezahlt. Im BU Fall wird die volle Rente ohne Prüfung ausgezahlt.
2) Kommt es dann zum BU-Fall, handelt die Versicherung ganz! anders. Die Auszahlung der 1.350,- vereinbarte BU-Rente für die Prämie gezahlt wurden, wird wegen "Bereicherung" angezweifelt.

Dies ist m.E. vorsätzlicher Betrug am Kunden! nur um den Vertrag zu bekommen.
Hiervon sollte die Allgemeinheit informiert werden.
Jeder potientielle Neukunde könnte dann für sich entscheiden, ob er bei solch einem "schwarzen Schaf" wirklich eine Versicherung abschließen möchte.
Dem Kunden nützt es nichts, wenn in z.B. "Finanztest" nur des Bedingungswerk dieser Versicherung mit "sehr gut" oder "gut" getestet wurde.
Für den Kunden ist entscheidend, wie sich die Versicherung im Leistungsfall verhält!
Alles andere interessiert den Kunden im Schadenfall (für den die Versicherung ja abgeschlossen wurde) nicht!

Gruß Andi
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 22.04.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andi,

im Grundsatze muss ich Dir bezüglich Deiner "Aufregung" hinsichtlich der offensichtlich gemachten Versprechen Recht geben. ABER, dass es ein Bereicherungsverbot in der BU gibt wurde ganz bestimmt mit der Zustellung der Police bekannt gemacht und auch die Fachzeitschriften halten damit nicht "hinterm Berg" - es ist also kein Geheimnis, dass es diesen Passus gibt.

Die schwarzen Schafe gibt es allerdings überall. Die grössten übrigens sitzen in den Banken, ist meine persönliche Meinung Winken

Den gesamten (im Übrigen bereits sehr umfangreichen) Beitrag habe ich nicht gelesen und kann deswegen nicht tiefer auf Details eingehen aber die Entscheidung den Ombutsmann einzuschalten bevor Du die Gerichte abklapperst ist richtig - ebenso würde ich zur Not das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen mit einschalten. Die sind auch oftmals eine gute Hilfe und können - nebst Ombutsmann - ziemlich guten Druck ausüben (erfahrungsgemäß)

In diesem Sinne wünsche ich Dir viel Erfolg.
_________________
Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten Winken
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