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ich hatte einen Zahnarzttermin, parkte auf einem regulären Parkstreifen an der Straße und holte mir vom nächsten Parkscheinautomaten, der sich etwa 20 Meter hinter meinem Auto in der Einmündung einer Seitenstraße befand, einen Schein über 90 Minuten und legte ihn sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Mein Arzttermin war aber schon nach ca. 50 Minuten beendet. Als ich zum Auto kam, sah ich überrascht ein Knöllchen wegen Nichtvorhandenseins eines gültigen Parkscheins.
Ich rechnete mit einem Irrtum und sprach mit dem Schein persönlich bei der entsprechenden Behörde vor. Dort wurde mir gesagt, dass der Schein deshalb ungültig sei, weil der Automat zur falschen Straße gehört habe, nämlich zu der besagten Einmündungsstraße, an deren Ecke er stand! Jeder Parkautomat sei für eine ganz bestimmte Straße zuständig und nur dort in dieser Straße gültig. Obwohl der Preis derselbe ist. Der für mich zuständige Automat hätte sich etwa 80 Meter vor meinem Wagen befunden, ich hätte dort hingehen müssen und nicht 20 Meter zurück an die Straßenecke. Die Dame erklärte mir in recht patzigem Ton, dass ich froh sein könnte, nicht abgeschleppt worden zu sein, das wäre absolut möglich gewesen in diesem Fall! Dann meinte sie recht arrogant, wenn die Leute zu träge seien um mal 80 Meter zu laufen, seien sie selber schuld, wenn sie die Strafe bezahlen müssten.
Ich lehnte es ab, das Verwarnungsgeld zu bezahlen und habe gestern einen Bußgeldbescheid bekommen. Hat es Sinn, Widerspruch einzulegen? Nach meiner Rechtsauffassung habe ich die Gebühr nämlich nachweislich bezahlt. Woher soll ich wissen, welcher Automat nach dem Willen der Stadtverwaltung nur für welches Straßensegment gilt? Das müsste zumindest deutlich an den Automaten angezeigt sein
In der Stadt, in der ich wohne, entscheiden die Gerichte dahingehend, dass die Parkscheinautomaten innerhalb eines Stadtbezirks (z.B. der Innenstadt) in der das Parken in jeder Strasse gleich viel kostet, selbst ausgewählt werden können.
Also, wenn ich z.B. auf der Bahnhofstrasse parke, kann ich auch einen Parkschein an dem Automaten der Hauptstrasse ziehen. Ich kann sogar, wenn noch Zeit auf dem Parkschein ist, mit dem Auto wegfahren und auf einem anderen Parkplatz parken, sofern es noch der gleiche Stadtbezirk mit denselben Gebühren ist.
Von daher würde ich Einspruch einlegen und gleichzeitig eine gerichtliche Entscheidung beantragen.
Meine persönliche Meinung dazu ist auch: wenn ein Parkscheinautomat nur für einen bestimmten Parkbereich gilt, müsste diese an dem Automaten kenntlich gemacht sein. Woher soll ein Parkscheinzieher das sonst wissen??
joh machn Einspruch und ab vor Gericht!
Manchmal haben doch gewisse Leute nimmer alle!
Gleicher Tarif und nicht ersichtlich welcher Automat "zuständig" ist.
Bei denen brummts ja gewaltig!!!
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