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Hallo!
Und zwar geht es darum man nachdem ich die Juriquette gelesen habe weiß ich gar nicht wie ich mich ausdrücken soll.Nehmen wir mal an man wohnt in einem Mietshaus mit 12 Parteien und man bringt eine Videokamera an damit man die Eingangstür sehen kann und der Verwalter und der Hausmeister dieses Hauses wissen das. Die Kamera soll zum Schutz von Personen die der beobachtenden Stelle angehören oder diese aufsuchen oder zum Schutz von Sachen die zu der beobachtenden Stelle oder zu den Personen gehören. Und die Kamera auch noch dazu dient das eine bestimmte Person seine Hausschelle nicht hört da er schlecht hört bzw. bestimmte Töne nicht darunter fällt auch die Schelle. Und deweitern nehmen wir mal an ,wird nichts Aufgezeichnet keine Personen auf Band festgehalten noch fotografiert onder sonstiges, keinerlei Aufzeichnungsmaterial, geschweige den Nachbarn ausspionieren die eh uninteressant wären.Und nehmen wir nocheinmal an das die Kamera auch noch dazu dienen soll die Tür mal zu zulassen für Leute auf die man kein Bock hat. Würde das Datenschutzrechtlich in das Überwachungsgesetz und Eingriff in die Privatsphäre fallen.
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