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Brauche Hilfe bei Umbuchung einer Billigfluggesellschaft

 
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micky1951
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Singen

BeitragVerfasst am: 23.04.05, 16:49    Titel: Brauche Hilfe bei Umbuchung einer Billigfluggesellschaft Antworten mit Zitat

Traurig Brauche unbedingt Hilfe bei einer Billigflugairlain. Und zwar haben wir im Monat Februar 2005 vier Flüge gebucht und der Gesamtbetrag wurde bereits von unserem Konto abgebucht.

Nunmehr sind zwei Teilnehmer welche leider nicht mit können. Also die Flugtickets sind bezahlt und die Plätze müssten demnach vorhanden sein.

So nun können zwei nicht mit und wir wollten zwei andere Personen mitnehmen, man müsste also nur noch die Tickets in den Namen ändern. Das dies nicht kostenlos ist ist mir klar. Aber nun kommt es ganz dicke denn die Fluggesellschaft will eine Umschreibegebühr von 155 € pro Ticket, also insgesamt 310 €. Selbst hat der Flug per Person € 108,00 gekostet.

Was soll ich nun tun???

Für eine Antwort wäre ich dankbar
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 23.04.05, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne die Allgemeinen Bedingungen der gebuchten Fluglinie nicht. Wenn aber in diesen die Umschreibegebühren so festgelegt sind, dann ist das gültig.

Grundsätzlich: je günstiger ein Tarif / Flug ist, desto strenger sind die Vorschriften bzgl. Umbuchung und Stornierung. Eben mit dem Vorteil, dafür sehr günstig reisen zu können.

Gruß
Peter
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micky1951
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Singen

BeitragVerfasst am: 23.04.05, 18:50    Titel: Danke aber gegen die genannten AGB werde ich vorgehen Antworten mit Zitat

gegen die genannten AGB werde ich vorgehend, da diese überhaupt nichts ausdrückt und der Verbraucher nicht aufgeklärt wird.

Titulierung:

Eine Übertragung auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich, aus technischen Gründen jedoch nur bis spätestens 2 Tage vor dem Abflug. Die Gebühren hierfür unterscheiden sich je nach Airline, betragen aber mindestens 25 € pro Person.

Diese sollten wie folgt noch geändert werden:

Umschreibung 25 Euro pro Person zuzüglich differenz des Tagespreises des jeweiligen Fluges.

Nun werde ich mich an die Wettbewerbszentrale und den Verbraucherschutz melden, dann sollen die Gebühren was andere in den AGB auch reinschreiben müssen genau aufgestellt werden. Und nicht was man mit mir macht!
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micky1951
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Singen

BeitragVerfasst am: 23.04.05, 18:52    Titel: ist eine Pauschalreise mit der Fluggesellschaft Air-Berlin Antworten mit Zitat

also wie gesagt ist eine Pauschalreise mit Flug Air-Berlin und auch dort stehen nicht die Gebühren wie sie jetzt verlangt werden.
Der Reiseveranstalter verlangt nichts, dass Hotel auch nicht, nur Air-Berlin will pro
Ticket 155 Euro Gebühren aber nicht mit mir!

Keine eindeutigen AGB verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht!
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nce
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme mal an, Ihr verwechselt die AGB des buchenden Reisebüros mit den AGB Fluggesellschaft.

Ansonsten bitte ich darum, die Nutzungsbedingungen dieses Forums zu beachten.

Nils-Christian Engel
Moderator
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micky1951
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Singen

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 14:53    Titel: Sorry Antworten mit Zitat

sollte ich hier irgendetwas gegen die Nutzungsbestimmungen geschrieben haben, so bitte ich dies zu entschuldigen bin neu und habe es bestimmt nicht mit Absicht getan.

Der Fall wird bearbeitet, da ich heute einen Anwalt eingeschaltet habe. Die Reise welche ich gebucht habe - die AGB - des Reiseveranstalters stimmen leider nicht, da dort steht das die Reise auf einen anderen Namen geändert werden kann und die schätzungsweise Kosten.

Bei Abschluss wussten wir nicht mit welcher Fluggesellschaft, also wird die Sachlage nun einmal vom Reiseveranstalter sowie der Fluggesellschaft geklärt!
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Also, das mit der Umbuchungsgebühr könnte so sein:

Ich habe in den Bedingungen der Air Berlin nachgelesen. Da steht, dass eine Namensänderung wie eine Umbuchung gehandhabt wird. Und bei Umbuchungen steht, dass man bei Umbuchung zum einen den neuen, zum Zeitpunkt der Umbuchung gültigen Tarif zahlen muss plus eine Umbuchungsgebühr.

Beispiel:
gebuchter Tarif: € 100.--
gültig buchbarer Tarif zum Zeitpunkt der Umbuchung: € 220.--

dann zahlt man als "Umbuchungsgebühr" die Differenz zwischen 100 und 220 = 120 plus 25 Umbuchungsgebühr, somit kostet ein Ticket dann 245.- Euro (anstelle ursprünglich 100)

Man hat also Pech, wenn sich just auf seiner gebuchten Strecke der Preis wesentlich erhöht hat.

Aber grundsätzlich sehe ich in den Formulierungen nichts konsumentenfeindliches oder Ungültiges.

Ich bin gespannt, wie dein Anwalt das sieht.
Schöne Grüße Peter
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micky1951
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Singen

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 17:00    Titel: das steht in den Reisebedingungen des Reisebüros!!! Antworten mit Zitat

Kann ich meine Reise umbuchen oder übertragen?Umbuchungen sind leider nicht möglich.

Eine Übertragung auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich, aus
technischen Gründen jedoch nur bis spätestens 2 Tage vor Abflug. Die Gebühren hierfür unterscheiden sich je nach Airline, betragen aber mindestens 25 Euro pro Person.
Anwaltdiese Aussage ist nicht eindeutig und da hätte ein Link mit den Gebühren der vorgesehenen Airline reingehört. Diese AGB sind nach Aussage des Anwaltes
irreführend
jetzt warte ich einmal ab was sich tut, denn ich habe ja noch Zeit!
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Aha, habe ich übersehen: es handelt sich um einePauschalreise mit Flug von Air Berlin. Ich habe ja direkt bei Air Berlin nachgelesen.

Bei einer Pauschalreise gelten natürlich die Bedingungen des Reiseveranstalters. Aber auch in diesem Fall wären meine Überlegungen richtig. Auch im Zusammenhang mit dem zweiten Passus, den du da schreibst:

...die Gebühren hierfür unterscheiden sich je nach Airline...
---> Airline ist Air Berlin
---> Air Berlin --> siehe mein früheres Posting

Dein Anwalt hat im Grunde Recht. Mein Einwand allerdings: wenn der Reiseveranstalter keine eindeutigen AGB's hat, dann treten an dessen Stelle die Paragraphen des BGB bzw. möglicherweise sogar jene der Beförderungsgesellschaft = Air Berlin. Der Kreis würde sich wieder schliessen und die Gebühren blieben...

Gruß
Peter
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micky1951
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Singen

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 07:52    Titel: abwarten und Tee trinken! Antworten mit Zitat

herzlichen Dank für die Antwort.

werde wie gesagt erst einmal abwarten

so einfach glaube ich ist dies nicht

habe mit der www.wettbewerbszentrale.de gesprochen und so leicht kommt
man ungeschoren auch nicht weg, denn was hier Sache ist "Irreführung" am
Verbraucher!

wenn ich näheres erfahren habe, gebe ich an dieser Stelle Bescheid,
da ja auch alle Verbraucher hiervon betroffen sind, denn wer bucht eine
Reise und geht dann noch auf die Homepage der Airlaine um alles nachzulesen,
hier fehlt der besagte Link .

diese Entscheidung wird mit Sicherheit auch andere Betroffene interessieren,
denn so oft kommt es nicht vor das ein Flug umgeschrieben werden soll!

Habe zwar eine Reiserücktrittsversicherung, aber diese tritt ja nur bei unerwarteter
schwerer Krankheit ein!
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nce
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 963
Wohnort: Halle/Saale

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 09:01    Titel: Re: Danke aber gegen die genannten AGB werde ich vorgehen Antworten mit Zitat

micky1951 hat folgendes geschrieben::
... Die Gebühren hierfür unterscheiden sich je nach Airline, betragen aber mindestens 25 € pro Person. ...


micky1951 hat folgendes geschrieben::
Anwalt diese Aussage ist nicht eindeutig und da hätte ein Link mit den Gebühren der vorgesehenen Airline reingehört. Diese AGB sind nach Aussage des Anwaltes irreführend


Naja, "irreführend" - "unvollständig" wäre IMHO richtiger.

mosaik hat folgendes geschrieben::
wenn der Reiseveranstalter keine eindeutigen AGB's hat, dann treten an dessen Stelle die Paragraphen des BGB bzw. möglicherweise sogar jene der Beförderungsgesellschaft = Air Berlin. Der Kreis würde sich wieder schliessen und die Gebühren blieben...


Genau, mit einer Einschränkung: Das Problem scheint ja gerade zu sein, dass die AGB der Fluggesellschaft nicht wirksam einbezogen wurden. Sprich: Die von der Airline gewünschte Pauschalierung kann so nicht vorgenommen werden. Sprich: Evtl. Entschädigungen für ihren Aufwand sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen (BGB, wie Peter korrekt schreibt). Es ergibt sich also ein interessantes Gedankenspiel: Die Airline berechnet die Gebühren für den Name-Change nicht nach der Pauschalierung in den AGB, sondern nach den tatsächlich anfallenden Kosten Mit den Augen rollen Und das kann dann sogar teurer sein als in der AGB-Variante ... aber wie gesagt: nur ein Gedankenspiel.

Nils-Christian Engel
Moderator
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